Klage auf Exemtion der uralten gräflichen Lehen-, Kammer- und Tischgüter von der Landsteuer, da der Kläger reichsunmittelbar sei. Insbesondere Klage gegen die gewaltsame Pfändung von Kornfrüchten, Vorräten und Vieh der Halbleute, Pächter und Vasallen des Klägers zu Niering bei Marmagen (Kr. Schleiden), zu Erp (Kr. Euskirchen), zu Bachem (Rhein-Sieg- Kr.) und zu Pissenheim (Gem. Villip, Rhein-Sieg-Kr.) (Einzelheiten in Q 2f.). Der Beklagte beruft sich hinsichtlich seines Ius collectandi auf verschiedene Landtagsabschiede.
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Klage auf Exemtion der uralten gräflichen Lehen-, Kammer- und Tischgüter von der Landsteuer, da der Kläger reichsunmittelbar sei. Insbesondere Klage gegen die gewaltsame Pfändung von Kornfrüchten, Vorräten und Vieh der Halbleute, Pächter und Vasallen des Klägers zu Niering bei Marmagen (Kr. Schleiden), zu Erp (Kr. Euskirchen), zu Bachem (Rhein-Sieg- Kr.) und zu Pissenheim (Gem. Villip, Rhein-Sieg-Kr.) (Einzelheiten in Q 2f.). Der Beklagte beruft sich hinsichtlich seines Ius collectandi auf verschiedene Landtagsabschiede.
AA 0627, 3607 - M 218/639
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1599 - 1613 (1508 - 1603)
Enthaeltvermerke: Kläger: Graf Hermann von Manderscheid und Blankenheim zu Jünkerath und Daun Beklagter: Koadjutor Ferdinand von Köln und Konsorten: Domkapitel, Ritterschaft, gemeine Landstände, Räte, Befehlshaber, Direktoren des Kriegswesens und der Kontributionen und Einnehmer des Erzstifts Köln Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Jakob Kremer [1594] 1599 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1599 - Dr. Johann Jakob Kölblin [1598] 1599 Prozeßart: Mandati der pfandung das angemaßte ius collectandi zu Niering und andern orten Instanzen: RKG 1599 - 1613 (1508 - 1603) Beweismittel: Landtagsabschied zu Linz von 1508 durch die weltlichen Stände des Erzstifts Köln (Q 12). Auszug aus dem Landtagsabschied von Bonn von 1544 (Q 13). Ebenso von 1547 (Q 14), 1557 (Q 15) und 1596 (Q 22). Beschreibung: 2 cm, 75 Bl., lose; Q 1 - 26.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:52 MESZ