Die Grafen Eberhard (V.) d. Ä. und (VI.) d. J. verschreiben sich gegen den Abt von Odenheim, daß ihr Landgraben dem Kloster an seinen Renten und Gerechtigkeiten und den armen Leuten von Großgartach an ihrem Viehtrieb unschädlich sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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