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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Angehörigen Eberhard Helt (Helten) in dessen Sache gegen Hans Schneider von Monsheim (Snydern von Monßheim) vor seine Räte geladen und beide Parteien hat verhören lassen, nachdem er seinen Oheim, den Erzbischof [Berthold] von Mainz, darum ersucht hatte. Die pfalzgräflichen Räte haben die Parteien dahin verteidingt, dass sie wegen des Urteils, das vom Heidelberger Hofgericht wegen ihres Erbfalls jenseits des Rheins (uber Rine) ergangen war, von denselben Richtern und Räten, so sie noch im Leben sind, namentlich Doktor Bernhard Fröwis, Meister Peter Brechtel und Meister Peter [Stein] von Kreuznach, eine Auslegung (luterung) zum nächsten Termin des Hofgerichts zu Invocavit [16.02.1494] erhalten sollen, wobei nach Vorbringung beider Seiten weiter mit Recht vorgegangen werden soll. Bei dieser Beredung anwesend waren Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, Engelhard von Neipperg, Hans von Sickingen, beide Ritter, sowie Philipp Forstmeister von Gelnhausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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