Wolf Geier, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Brackenheimer und seiner Ehefrau Anna über 100 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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