Papst Martin V. befiehlt den Domdekanen zu Mainz, Bamberg und Würzburg, Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg gegen Übergriffe geistlicher oder weltlicher Personen auf ihre Güter, Einkünfte und Gerechtsame zu schützen und erteilt ihnen die Vollmacht, gegen alle, die das Kloster schädigen, mit Kirchenstrafen vorzugehen. Datum Rome apud sanctam Mariam Maiorem v nonas iulii pontificatus nostri anno sexto. Aussteller: Papst Martin V. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg