Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
2/2 [fol. 45]: 1575 Juli 1 (Senatsprotokoll)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Akademischer Senat (I), Protokolle >> Acta Senatus, Bd. II
Enthält: Anwesend: Rektor Vogler; 1.) Verklagung des "procurator stipendii" durch die Stadt wg. Weinlegens unter Bezugnahme auf einen Artikel in ihrem Exemplar des Vertrags, der in dem der Universität fehlt: Inspektion des Originals und entspr. Anhängung des Artikels; 2.) Hzl. Befehl betr. "ärgerliches" Gottesdienstversäumnis des Christoph Marggraf (Anm. 1): Prüfung von dessen Zugehörigkeit zur Universität im "plenum Senatum". [UAT 2/2, Bl. 45']; 3.) Konfirmation eines Kaufvertrags zwischen Syndikus Mag. Johann König und Johann Brentz als Pflegern der Kinder des Dr. Hainrich Weickersreutter (Anm. 2) und Eva, Witwe des Dr. Johann Werner Knoder (Anm. 3). (verst. Franz Hipp, Steffan Betz, Lasar Schönleber, Mag. Georg Libler) [UAT 2/2, Bl. 45']; 4.) Konfirmation eines Kaufvertrags zwischen Buchdrucker Georg Gruppenbach und seinem Schwager Christoph Reichart, pfalzgräflich-veldentzischer Rat. (Barfusser, Fabian Comerel, Dolmetsch, Michel Mollk, Niclaus Moser, Sebastian Erbiß, Christoph Sachs, Nikolaus Gruppenbach, Anna Magdalena, Witwe des Ulrich Morhardt) [UAT 2/2, Bl. 46]; 5.) Verletzung des Schülers Veninger durch den Sohn des Godelman: Abnahme ihrer Waffen und Prozess vor dem Konsistorium. (Mag. Hetteler). [UAT 2/2, Bl. 46]; 6.) Erneute Supplik des Bursrektors Mag. Cellius um teilweise Zinsablösung von 50 fl seiner Schulden bei der Universität: Bewilligung. [UAT 2/2, Bl. 46]; 7.) Verletzung des Hirten von Derendingen durch den Sohn des Würzkrämers und den Sohn des Dr. Gronberger sowie Frage der disziplinarischen Zuständigkeit gg. dem ersteren wg. kürzlich erschlichenem Eintrag ins "Album": Tilgung seines Namens daraus und Denunziation an den Bürgermeister. [UAT 2/2, Bl. 46']; 8.) Supplik des Mag. Paulus Calberus um Einschreibung; Schreiben des Höchstetter: Aufschub beider Sachen auf "plenum Senatum". [UAT 2/2, Bl. 46']; 9.) Supplik der Ehefrau des Buchdruckers Alexander Hock um Verhandlung mit diesem, der ihr ein Verleihung auf ihre Güter zwecks Bezahlung ihrer Gläubiger verweigert hat und weggezogen ist: Aufschub bis zu dessen Ankunft, dann Verhandlung mit ihm. [UAT 2/2, Bl. 46']; 10.) Supplik des Mag. Bartholomeus Megerlin um Fruchtkauf von der Universität wg. anderweitiger Unmöglichkeit dazu: Abschlagung. [UAT 2/2, Bl. 47]; 11.) Anfrage des Supremus Deputatus Dr. Schnepfius wg. Verkaufs des übrigen sauren Weins: Verkauf um 7 Pfennig, sonst Nachlass nach Gelegenheit. [UAT 2/2, Bl. 47]; Anm. 1: MUT 142, 113. Anm. 2: MUT 168, 58. Anm. 3: MUT 168, 58.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.