Wilhelm Graf zu Sayn und Wittgenstein erlaubt Alhard Georg von Meschede, Domherrn zu Paderborn, als Vormund der unmündigen Kinder des +Philipp Albrecht von Holdinghausen die Veräußerung des Hauses Widderstein und der zwei Höfe zu Pracht im Amt und Kirchspiel Altenkirchen und Hamm, und quittiert über 500 Gulden, die dieser ihm dafür durch den Landschultheiß Johann Brender zu Altenkirchen gezahlt hat.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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