Maria von Harcourt, Herzogin von Jülich und Gelder
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K/1
U 2
I 5 Süchteln Süchteln
Süchteln >> Altes Reich, Französische Zeit >> 1. Urkunden
1423 Dezember 13
Regest: Maria von Harcourt, Herzogin von Jülich und Geldern, Gräfin von Zütphen, Frau von Arschot und Brebeke, verleiht der Freiheit und Feste Süchteln zu ihrem Vorteil und zum Nutzen der Kaufmannschaft einen Wochenmarkt auf Montag und 2 Jahrmärkte auf Peter und Paul und St. Severin. Der Montagswochenmarkt darf nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gehalten werden. Dagegen können die beiden Jahrmärkte 3 Tage lang dauern vom Morgen vor bis zum Abend nach den genannten Festen. Der Wochenmarkt und die Jahrmärkte sollen mit den üblichen Freiheiten und Rechten ausgestattet sein, so daß sie ein jeder mit seinen Gütern unbeschadet besuchen kann. Alle Drosten, Amtsleute, Schultheiße, Schöffen und Boten sowie alle Gerichtsleute zu Süchteln sollen über die Beachtung dieser Freiheiten wachen. Nicht aber sollen an den Markttagen die Akzisen, Zölle und sonstige zu Recht bestehenden Gebühren als aufgehoben gelten.
Ausf., Perg., Siegel ab.
Urkunden
Literaturangabe: 15.02.385
Harcourt, Maria von
Jülich
Geldern
Zütphen
Arschot
Brebeke
Harcourt
Jahrmärkte, auf Peter und Paul
Jahrmärkte, auf St. Severin
Markt
Akzise
Zoll
Siegel
Wochenmarkt
Süchteln, Marktrecht
Marktrecht, Süchteln
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:17 MEZ