Wolf Geier, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Wilhelm Schnotz und seiner Ehefrau Anna über 50 Gulden gegenüber Leonhard Rehm, Dekan und Keller des St. German- und Moritz-Sstifts zu Speyer.