Graf Heinrich von Nassau, Dompropst zu Mainz, und Dietrich Herr zu Runkel versichern dem Erzbischof zu Köln die Löse der ihnen zu Pfand stehenden Gefälle und Renten zu Bacharach, rücksichtlich der von jenem an diese gemachten Übertrag der Hälfte der Pfandschaft. d. dominica judica.