Schuld- und Erbrecht. Philipp Weyerstraß hatte vor Antritt des Schultheißenamtes in Steinbach Bürgschaft leisten müssen, die Bürgschaft hatte sein Bruder Peter Weyerstraß übernommen. Nach dem Tode des Philipp Weyerstraß waren an den Landesherren zu zahlende Gelder offen, die vom Bürgen Peter Weyerstraß bzw. dessen Erben gefordert wurden. Sie klagten gegen die Witwe des Philipp Weyerstraß, Johanna Bell, auf Erstattung. Der Appellant bestreitet die Berechtigung der Forderung, da die Ehe erst nach Antritt des Amtes und Übernahme der Bürgschaft geschlossen wurde, seine Frau damals keine Verpflichtungen übernommen habe und den Nachlaß ihres Mannes nicht als Erbin, sondern zur Sicherung ihrer Dotalgelder (ius retentionis ut salvam dotem) innehabe. Die Klageschrift wurde bereits nicht mehr protokolliert oder quadranguliert.
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Schuld- und Erbrecht. Philipp Weyerstraß hatte vor Antritt des Schultheißenamtes in Steinbach Bürgschaft leisten müssen, die Bürgschaft hatte sein Bruder Peter Weyerstraß übernommen. Nach dem Tode des Philipp Weyerstraß waren an den Landesherren zu zahlende Gelder offen, die vom Bürgen Peter Weyerstraß bzw. dessen Erben gefordert wurden. Sie klagten gegen die Witwe des Philipp Weyerstraß, Johanna Bell, auf Erstattung. Der Appellant bestreitet die Berechtigung der Forderung, da die Ehe erst nach Antritt des Amtes und Übernahme der Bürgschaft geschlossen wurde, seine Frau damals keine Verpflichtungen übernommen habe und den Nachlaß ihres Mannes nicht als Erbin, sondern zur Sicherung ihrer Dotalgelder (ius retentionis ut salvam dotem) innehabe. Die Klageschrift wurde bereits nicht mehr protokolliert oder quadranguliert.
AA 0627, 4759 - R 822/2968
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 3. Buchstabe R
1591 - 1592 (1583 - 1592)
Enthaeltvermerke: Kläger: Georg Roemer, kaiserlicher Notar, und Konsorten, nämlich seine Frau Johanna (von) Bell, (Bekl.) Beklagter: Erben des Peter Weyerstraß, Schultheiß und Kellner zu Bensberg, nämlich Christina Weyerstraß, Witwe Klutten; Seger Weyerstraß; Seger Losen; Winand Klunsch; Leonard Breuinger; Thomas Weyerstraß; Witwe des Schultheißen und Kellners [Winand] Heimbach zu Bensberg, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Dentzel 1591 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Gödelmann 1591 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Schultheiß und Schöffen des Haupt- und Stadtgerichtes Düsseldorf 1583 ? 2. Jül. Hofrichter und Räte zu Düsseldorf 1583 - 1591 ? 3. RKG 1591 - 1592 (1583 - 1592) Beweismittel: Acta priora (Q 8 * ) = RKG (W 1735/5903). Beschreibung: 24 Bl., lose; Q 1 - 9, es fehlen Q 5 * , 6 * , 8 * , 2 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:16 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil VII: P-R (Bestand)
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