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König Maximilian belehnt den kaiserlichen Rat und Feldzeugmeister Hans Kaspar von Laubenberg als Lehensträger für seinen Bruder Hans Johann von Laubenberg mit der Feste Werenwag mitsamt dem Berg und allem Zubehör, den Dörfern Schwenningen, Hartheim, Heinstetten, Ehestetten, Unterdigisheim, Kolbingen und Renquishausen sowie allen Rechten, dem Hoch- und Niedergericht und auch zwei Fudern Wein, welche die von Herrlingen aus den Weingütern zu Rottenburg als Pfand innehatten und laut Vertrag mit Erzherzog Sigmund von Österreich auf Lebenszeit innehaben sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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