Graf Eberhard von Württemberg der Ältere schlichtet den Streit zwischen Graf Jos Niklas von Zollern und Schenk Friedrich zu Limpurg nebst seinen Geschwistern über die Verlassenschaft des Grafen Sigmund von Hohenberg (mütterlichen Großvaters des Schenken) dahin, dass ersterer für die Forderungen der letzteren 2100 Gulden Kapital auf den 5000 Gulden Kapital und 250 Gulden Zins der Verschreibung des Grafen Eberhard von Württemberg gegen den verstorbenen Sigmund von Hohenberg sicherstellen und ihrem draus jährlich 105 Gulden Zins auf Georgii entrichten soll. Für das hinterlassene Silbergeschirr Sigmunds sollen den Schenken zu Limpurg 60 Gulden rheinisch bezahlt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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