Abt Matheus, Prior und Convent des Klosters Salmanßweyler bekunden, daß sie den Jacob Mayer von Burgaw mit dem Hofe des Klosters zu Burgaw, bestehend aus Hof, Hofraite, Scheuer, Garten, Äckern, Wiesen, Wunn, Weid und mit allen Gewohnheiten und Rechten, so wie er des Klosters Eigen ist und wie ihn vorher Agatha Mayerin, seine Mutter, und Hans Mayer, sein Bruder, innehatten, zu Leiblehen belehnt haben. Er soll den Hof in guten Ehren und Bau halten, nicht verkaufen, nicht zerteilen, selbst besitzen, wie es bei Leiblehen Sitte und Gewohnheit ist. Doch behält sich das Kloster die zu dem Hof gehörigen Hölzer vor, so daß der Lehensmann ohne besondere Anweisung weder Zimmer- noch Brennholz darin hauen darf. An jährlichem Zins soll er reichen den 4. Teil von allen Äckern, ferner zu rechtem Hofzins 2 Pfund und 10 Schilling Konstanzer Währung, 8 Hühner, 2 Fastnachtshennen, 4 Viertel Eier und die Landgarbe von dem Feld in die Scheuer zu Burgau führen, das ausgedroschene Korn von der Landgarbe aber in des Klosters Behausung nach Riedlingen bringen. Korn und Geld sind auf Martinstag, Hühner, Hennen und Eier zur gewöhnlichen Zeit in Riedlingen fällig. Die Aussteller verpflichten sich, den Lehensmann sein Leben lang bei dem Gut zu lassen, Zins und Landgarbe nicht zu steigern, von der Landgarbe Stroh und Briet verabfolgen zu lassen, ihm von jeder 4. Jauchert mit Winterfrucht 18 Pfennige, von jeder 4. Jauchert mit Sommerfrucht 9 Pfennig Schnittergeld zu geben. Zum Dreschen der Landgarbe stellt das Kloster 2, der Lehensmann 1 Drescher, doch muß der Lehensmann sie verpflegen, wofür das Kloster ihm je Dreschtag 1 Viertel der ausgedroschenen Frucht geben muß. Er muß aber alles Zeug, womit das Korn ausgemacht und zubereitet wird, stellen, außer den Säcken. Von dem Hof soll er niemandem ein Vogtrecht geben, da es ein freier eigener Hof des Klosters ist. Dem Kloster soll er mit Gebot und Verbot, Reisen und Reissteuern wie andere Klosterleute gehorsam sein, ohne des Klosters Vorwissen kein Schirmverhältnis eingehen. Jedes Jahr sind 2 Wagenfahrten von Riedlingen nach Pfullendorf zu leisten, wird er nicht gebraucht, so sind für jede Fahrt 10 Batzen zu bezahlen, doch soll das Kloster ihm, wenn er die Fahrten tut, Essen und seinen Rossen Futter geben. So oft es die Notdurft erfordert, soll er um und bei Riedlingen auf Befehl des Pflegers zu Pfullendorf oder des Hauswirtes zu Riedlingen Frondienste leisten wie andere Hintersassen. Hält er den Hof nicht in gutem Stand, gerät er mit der Zinszahlung in Verzug oder hält er andere Punkte des Lehensbriefes nicht ein, so fällt der Hof frei ledig und los dem Kloster heim. Stirbt er, so fällt der Hof ebenfalls dem Kloster heim