Johann Graf von Nassau belehnt den Johann von Geroldstein (Gernsteyn), Sohn des + Philipp von Geroldstein sen., mit einem Teil an der Burg zu Rüdesheim und dem Garten 'Graibewissen' zwischen Rüdesheim und Eibingen. Darin inseriert: 1429 oder 1439 feria 5 nach Lucia. Graf Johann von Nassau erlaubt, daß Philipp von Geroldstein (Gernsteyn) sen. den Garten Grabe wiessen zwischen Rüdesheim und Eibingen, den er von dem Grafen zu Lehen trägt, für 140 Gulden dem Hermann Werners Sohn, Pfarrer zu Rüdesheim, und dessen Sohn auf ihre Lebenszeit verkaufen darf, mit der Bedingung, daß er ihn nach dem Tod der Käufer wiederkaufen und dann wieder vom Grafen zu Lehen nehmen soll. Bis dahin trägt Philipp dem Grafen ein Äquivalent vom Hofe zu Kloppenheim zu Lehen auf. Siegler: Aussteller.
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Johann Graf von Nassau belehnt den Johann von Geroldstein (Gernsteyn), Sohn des + Philipp von Geroldstein sen., mit einem Teil an der Burg zu Rüdesheim und dem Garten 'Graibewissen' zwischen Rüdesheim und Eibingen. Darin inseriert: 1429 oder 1439 feria 5 nach Lucia. Graf Johann von Nassau erlaubt, daß Philipp von Geroldstein (Gernsteyn) sen. den Garten Grabe wiessen zwischen Rüdesheim und Eibingen, den er von dem Grafen zu Lehen trägt, für 140 Gulden dem Hermann Werners Sohn, Pfarrer zu Rüdesheim, und dessen Sohn auf ihre Lebenszeit verkaufen darf, mit der Bedingung, daß er ihn nach dem Tod der Käufer wiederkaufen und dann wieder vom Grafen zu Lehen nehmen soll. Bis dahin trägt Philipp dem Grafen ein Äquivalent vom Hofe zu Kloppenheim zu Lehen auf. Siegler: Aussteller.
121, U von Geroldstein 1465 August 12 Dep.
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 8 Anfangsbuchstabe G >> 8.11 von Geroldstein
1465 August 12
Kopie 15. Jh., Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1464 Sonntag nach Lorenz
fehlt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ