Bezirksrat / Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Marienwerder (Bestand)
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XIV. HA, Rep. 183
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Westpreußen >> Die preußische Provinz bis 1920 >> Innere und Polizeiverwaltung
Laufzeit: (1774 - 1885) 1876 - 1925
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte:
Die nach dem Wiener Kongress 1815 neu errichtete Provinz Westpreußen umfasste die in der Ersten und Zweiten Teilung Polens 1772 und 1793 an Preußen gelangten westlichen Teile des alten Preußenlandes mit den Mittelpunkten Danzig und Thorn. Im Zuge der Stein/Hardenbergschen Verwaltungsreformen entstanden anstelle der aufgelösten Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder sowie der entsprechenden Deputation zu Bromberg die Regierungen zu Marienwerder 1813 und Danzig 1816, in deren Aufgabenbereich die Innere Verwaltung, die Kirchen- und Schulsachen sowie die Domänen, Forsten und Steuersachen fielen.
Mit Erlass der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 wurde im Regierungsbezirk Marienwerder ein Bezirksrat eingeführt, der sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden, einem vom Minister des Innern ernannten höheren Verwaltungsbeamten und vier vom Provinzialausschuss gewählten Mitgliedern zusammensetzte. Aufgaben des Bezirksrates bestanden in der Mitwirkung bei der Aufsicht über die Kommunalverwaltung, die Schulen, den Wegebau und andere Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung. Sitz des Rates war Marienwerder.
Mit Einführung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 trat an die Stelle des Bezirksrates ein Bezirksausschuss. Den Vorsitz führte weiterhin der Regierungspräsident, hinzu kamen jedoch vom König bzw. nach 1918 vom preußischen Staatsministerium ernannte Mitglieder und, wie bereits im Vorgängergremium, vier gewählte Vertreter des Provinzialausschusses. Der Bezirksausschuss arbeitet als Beschlussbehörde und als Verwaltungsgericht, das in erster und zweiter Instanz zu entscheiden hatte. In seine Zuständigkeit fielen Angelegenheiten der Kommunalaufsicht, des Armen- und Schulwesens, der Wege-, Wasser-, Fischer-, Jagd-, Bau- und Gewerbepolizei, des Personenstandes und des Steuerwesens. Ebenso wirkte der Bezirksausschuss an Enteignungsangelegenheiten mit.
Durch das preußische Anpassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 wurde der Bezirksausschuss als Beschlussbehörde aufgelöst; die betreffenden Aufgaben gingen im Wesentlichen auf den Regierungspräsidenten über.
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet, so u.a. auch in das damalige Geheime Preußische Staatsarchiv in Berlin. Dieser Prozess wiederholte sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939 bis 1944.
Wann konkret und auf welchem Weg die vorliegende Überlieferung in das Geheime Staatsarchiv gelangte, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu beantworten. In einem 1912 publizierten Überblick des damaligen Archivdirektors Max Bär zu den Beständen des Staatsarchivs Danzig wird der Bestand unter Repositurnummer 183 aufgeführt; für einen Teil der Archivalien lassen sich Akzessionen aus den Jahren 1929 und 1938 nachweisen. Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig bzw. aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurde auch die Überlieferung des Bezirksrats / Bezirksausschusses Marienwerder im Geheimen Staatsarchiv als XIV. Hauptabteilung unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt.
Für das vorliegende Findbuch wurden die Aktentitel überarbeitet, der Akteninhalt über ausführliche Inhaltsangaben erschlossen und der Bestand klassifiziert; ein Signaturindex erleichtert das Auffinden bekannter Signaturnummern.
Weiterführende Quellen und Literatur zur Behörden- und Bestandsüberlieferung:
- GStA PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive (insbesondere Nr. 2199)
- Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhard Jähnig, Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V. Nr. 62, Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989.
- Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg. v. Walther Hubatsch, Bd. 1: Ost- und Westpreußen, bearb. v. Dieter Stüttgen, Marburg/Lahn 1975, S. 174 ff.
- Letkemann, Peter: Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, In: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Coppernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e.V., Nr. 3, 1970, S. 138 - 153.
- Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearb. v. Czeslaw Biernat, aus dem Polnischen übers. v. Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000.
Formalangaben:
Umfang (in laufenden Metern): 6,1 lfm (328 VE)
Lagerungsort : Dahlem
Die Akten sind auf rosa / weißen Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 183, Bezirksausschuss Nr.
XIV. HA, Rep. 183, Acc. 16/38 Nr.
XIV. HA, Rep. 183, Enteignungen Nr.
Zitierweise:
XIV. HA, Rep. 183 Bezirksrat / Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Marienwerder, Bezirksausschuss, Nr. #
XIV. HA, Rep. 183 Bezirksrat / Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Marienwerder, Acc. 16/38, Nr. #
XIV. HA, Rep. 183 Bezirksrat / Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Marienwerder Enteignungen, Nr. #
Berlin, September 2022
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 183
Behördengeschichte:
Die nach dem Wiener Kongress 1815 neu errichtete Provinz Westpreußen umfasste die in der Ersten und Zweiten Teilung Polens 1772 und 1793 an Preußen gelangten westlichen Teile des alten Preußenlandes mit den Mittelpunkten Danzig und Thorn. Im Zuge der Stein/Hardenbergschen Verwaltungsreformen entstanden anstelle der aufgelösten Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder sowie der entsprechenden Deputation zu Bromberg die Regierungen zu Marienwerder 1813 und Danzig 1816, in deren Aufgabenbereich die Innere Verwaltung, die Kirchen- und Schulsachen sowie die Domänen, Forsten und Steuersachen fielen.
Mit Erlass der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 wurde im Regierungsbezirk Marienwerder ein Bezirksrat eingeführt, der sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden, einem vom Minister des Innern ernannten höheren Verwaltungsbeamten und vier vom Provinzialausschuss gewählten Mitgliedern zusammensetzte. Aufgaben des Bezirksrates bestanden in der Mitwirkung bei der Aufsicht über die Kommunalverwaltung, die Schulen, den Wegebau und andere Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung. Sitz des Rates war Marienwerder.
Mit Einführung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 trat an die Stelle des Bezirksrates ein Bezirksausschuss. Den Vorsitz führte weiterhin der Regierungspräsident, hinzu kamen jedoch vom König bzw. nach 1918 vom preußischen Staatsministerium ernannte Mitglieder und, wie bereits im Vorgängergremium, vier gewählte Vertreter des Provinzialausschusses. Der Bezirksausschuss arbeitet als Beschlussbehörde und als Verwaltungsgericht, das in erster und zweiter Instanz zu entscheiden hatte. In seine Zuständigkeit fielen Angelegenheiten der Kommunalaufsicht, des Armen- und Schulwesens, der Wege-, Wasser-, Fischer-, Jagd-, Bau- und Gewerbepolizei, des Personenstandes und des Steuerwesens. Ebenso wirkte der Bezirksausschuss an Enteignungsangelegenheiten mit.
Durch das preußische Anpassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 wurde der Bezirksausschuss als Beschlussbehörde aufgelöst; die betreffenden Aufgaben gingen im Wesentlichen auf den Regierungspräsidenten über.
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet, so u.a. auch in das damalige Geheime Preußische Staatsarchiv in Berlin. Dieser Prozess wiederholte sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939 bis 1944.
Wann konkret und auf welchem Weg die vorliegende Überlieferung in das Geheime Staatsarchiv gelangte, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu beantworten. In einem 1912 publizierten Überblick des damaligen Archivdirektors Max Bär zu den Beständen des Staatsarchivs Danzig wird der Bestand unter Repositurnummer 183 aufgeführt; für einen Teil der Archivalien lassen sich Akzessionen aus den Jahren 1929 und 1938 nachweisen. Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig bzw. aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurde auch die Überlieferung des Bezirksrats / Bezirksausschusses Marienwerder im Geheimen Staatsarchiv als XIV. Hauptabteilung unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt.
Für das vorliegende Findbuch wurden die Aktentitel überarbeitet, der Akteninhalt über ausführliche Inhaltsangaben erschlossen und der Bestand klassifiziert; ein Signaturindex erleichtert das Auffinden bekannter Signaturnummern.
Weiterführende Quellen und Literatur zur Behörden- und Bestandsüberlieferung:
- GStA PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive (insbesondere Nr. 2199)
- Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhard Jähnig, Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V. Nr. 62, Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989.
- Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg. v. Walther Hubatsch, Bd. 1: Ost- und Westpreußen, bearb. v. Dieter Stüttgen, Marburg/Lahn 1975, S. 174 ff.
- Letkemann, Peter: Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, In: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Coppernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e.V., Nr. 3, 1970, S. 138 - 153.
- Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearb. v. Czeslaw Biernat, aus dem Polnischen übers. v. Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000.
Formalangaben:
Umfang (in laufenden Metern): 6,1 lfm (328 VE)
Lagerungsort : Dahlem
Die Akten sind auf rosa / weißen Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 183, Bezirksausschuss Nr.
XIV. HA, Rep. 183, Acc. 16/38 Nr.
XIV. HA, Rep. 183, Enteignungen Nr.
Zitierweise:
XIV. HA, Rep. 183 Bezirksrat / Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Marienwerder, Bezirksausschuss, Nr. #
XIV. HA, Rep. 183 Bezirksrat / Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Marienwerder, Acc. 16/38, Nr. #
XIV. HA, Rep. 183 Bezirksrat / Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Marienwerder Enteignungen, Nr. #
Berlin, September 2022
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 183
Umfang: 6,5 lfm (328 VE); 6,5 lfm (328 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ
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