Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden, daß das Stift Maria ad gradus zu Mainz dem Ritter Reinmar von Bierstadt (de Birgenstat) 30 Morgen von ihm käuflich erworbenen Landes in der Gemarkung Bierstadt auf Lebenszeit gegen eine Jahrespacht von 24 Malter Korn überläßt. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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