Deutsche Welle.- Organisationsunterlagen (Bestand)
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BArch B 187-ORG
call number: B 187-ORG
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1953 -
Geschichte des Bestandsbildners: Im März 1953 kam es durch den "Vertrag über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Kurzwellenprogramms der deutschen Rundfunkanstalten" zur Vereinbarung der Mitglieder der ARD über die Gründung der Deutschen Welle als gemeinsamen Auslandssender der Landesrundfunkanstalten. Schon am 3. Mai 1953 nahm die Deutsche Welle den Kurzwellen-Sendebetrieb in deutscher Sprache nach Übersee auf. Am 29. Nov. 1960 wurde sie, ebenso wie der Deutschlandfunk (BArch-Bestand B 181) durch das "Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts" (BGB, Teil I, 1960, Nr. 61, S. 862ff.) zu einer eigenständigen Rundfunkanstalt. Laut dieses Gesetzes soll die Deutsche Welle "den Rundfunkteilnehmern im Ausland ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland vermitteln..." Schon 1967 wurde in über 30 Sprachen, darunter auch zehn osteuropäische, sowie die wichtigsten westeuropäischen, afrikanischen und asiatischen Sprachen, in alle Kontinente gesendet.
Als Folge des Staatsvertrages über das "Deutschlandradio" vom 17.Juni 1993 hat die Deutsche Welle die ehemalige Hauptabteilung Europa des Deutschlandfunks übernommen. Die Deutsche Welle ist damit der einzige deutsche Auslandsrundfunk geworden. Das novellierte Deutsche-Welle-Gesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hatte es im Herbst 2004 einstimmig verabschiedet.
Auf den Intendanten Erik Bettermann, der seit 2001 im Amt war und dessen zweit Amtszeit 2013 endete, folgte 2013 Peter Limbourg. Mit seiner Entscheidung, die sprachliche Vielfalt der DW zugunsten englischsprachiger Sendungen, vor allem in den im Ausland ausgestrahlten Fernsehprogrammen einzuschränken, rief der neue Intendant zahlreiche Proteste auf den Plan, auch innerhalb der DW.
Der Hauptsitz der DW ist Bonn, Berlin ist Nebenstandort.
Im Juni 2015 startete die dwnews als neues Nachrichtensendeformat der DW.
Bearbeitungshinweis: Die Überlieferung besteht vor allem aus Unterlagen verschiedener Indendanten und Programmdirektoren, der Sendeleitung, des Bereichs "Historische Dokumentation", der Osteuropa Redaktion/Russischer Dienst, Griechischer Dienst. Hinzu kommen Hörerpost, Öffentlichkeitsarbeit, Sprachkurse sowie Manuskripte und Kommentare der Hauptabteilung Politik sowie der Monitor-Dienst. Bei letzterem handelt es sich um gedruckte Abhörberichte der Berichterstattung über Deutschland im Ausland.
Der Vertrag von 1970 ist durch das Bundesarchivgesetz überholt. 2014 konnte keine Einigung über den Abschluss einer Vereinbarung mit der DW erzielt werden. Die Festlegung von Aufbewahrungsfristen bleibt ein Desiderat.
Zitierweise: BArch B 187-ORG/...
Als Folge des Staatsvertrages über das "Deutschlandradio" vom 17.Juni 1993 hat die Deutsche Welle die ehemalige Hauptabteilung Europa des Deutschlandfunks übernommen. Die Deutsche Welle ist damit der einzige deutsche Auslandsrundfunk geworden. Das novellierte Deutsche-Welle-Gesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hatte es im Herbst 2004 einstimmig verabschiedet.
Auf den Intendanten Erik Bettermann, der seit 2001 im Amt war und dessen zweit Amtszeit 2013 endete, folgte 2013 Peter Limbourg. Mit seiner Entscheidung, die sprachliche Vielfalt der DW zugunsten englischsprachiger Sendungen, vor allem in den im Ausland ausgestrahlten Fernsehprogrammen einzuschränken, rief der neue Intendant zahlreiche Proteste auf den Plan, auch innerhalb der DW.
Der Hauptsitz der DW ist Bonn, Berlin ist Nebenstandort.
Im Juni 2015 startete die dwnews als neues Nachrichtensendeformat der DW.
Bearbeitungshinweis: Die Überlieferung besteht vor allem aus Unterlagen verschiedener Indendanten und Programmdirektoren, der Sendeleitung, des Bereichs "Historische Dokumentation", der Osteuropa Redaktion/Russischer Dienst, Griechischer Dienst. Hinzu kommen Hörerpost, Öffentlichkeitsarbeit, Sprachkurse sowie Manuskripte und Kommentare der Hauptabteilung Politik sowie der Monitor-Dienst. Bei letzterem handelt es sich um gedruckte Abhörberichte der Berichterstattung über Deutschland im Ausland.
Der Vertrag von 1970 ist durch das Bundesarchivgesetz überholt. 2014 konnte keine Einigung über den Abschluss einer Vereinbarung mit der DW erzielt werden. Die Festlegung von Aufbewahrungsfristen bleibt ein Desiderat.
Zitierweise: BArch B 187-ORG/...
Deutsche Welle (DW), 1953-
147 Aufbewahrungseinheiten; 0,0 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ