Erzbischof Boemundus von Trier, Erzkanzler, gibt seine Einwilligung zu der längst erfolgten Verleihung von Zoll und Geleit in den Dörfern Gelchsheim und Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (titulo obligationis hereditarie).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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