Es wird bekundet, dass durch den Hofmeister und die Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz und mit dessen Wissen und Willen ein Kaufvertrag zwischen Graf Philipp I. von Hanau-Münzenberg (Philipps grafen zu Hanaw) und Gottfried IX. von Eppstein-Münzenberg (Gotfriden hern zu Epstain) um das von der Pfalz zu Mannlehen rührende Schloss und Städtlein Homburg (Hohem-) mit Rechten und Zubehör vereinbart worden ist. Der Käufer Philipp von Hanau soll Gottfried 19.000 Gulden zu Kathedra Petri [22.02.] und gemäß der darüber ausgestellten Zettel bezahlen. Binnen vier Wochen nach der Übergabe von Schloss und Amt Homburg soll eine Grenzbegehung zwischen den Gemarkungen Homburg und Kirdorf (-torf) stattfinden. Gottfried soll dem von Hanau binnen 14 Tagen ein Vidimus der Artikel der Teilungsurkunde über Ortenberg (Orttem-) und die Zugehörungen des Teils überreichen. Über den Kauf soll ein Bewilligungsbrief des Pfalzgrafen ausgestellt werden. Diese Vereinbarung wurde als Chirograph angefertigt, beiden Parteien ist ein Teil übergeben worden.