Am Hofgericht in Minden schwebt 1611 ein Prozess der Witwe Henrich von Olden zum Averkamp, geb. Anna Stevening ./. ihren Schwager Eggert von Olden und Johan Grone in Holthausen. Die Beklagten beanspruchen als Gläubiger des Henrich von Olden dessen ganzen Nachlass. Dem widerspricht die Klägerin, indem sie geltend macht, dass die zum Nachlass gehörenden Averkampschen Güter mit ihrem Gelde eingelöst und in Stand gesetzt seien. Sie hat ihr ganzes Vermögen ihrem Mann zur Verfügung gestellt. Als sie am 7.8. 1598 heiratete, erhielt sie von ihrem Bruder Everwin Stevening zur Willinghegge als Mitgift 4500 Rthl.

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Stadtarchiv Münster
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