Gottfried von Hohenlohe (de Hohenloch) gestattet auf Bitten der Brüder des Hospitals der Deutschen der heiligen Maria in Jerusalem (Jerosolimitane) Albert von Rothenfels (de Rotenvels), daß er diesen bereits erwähnten Brüder des Deutschen Ordens Einkünfte von seinen Gütern, die er von ihm zu Lehen hat, in Höhe bis zu 20 Mark übertragen darf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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