Gutsarchiv Goldschau (Bestand)
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H 80 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
1590 - 1918
Findhilfsmittel: Findbuch von 1987 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Goldschau gehört zur Stadt Osterfeld, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt.
Goldschau wird 1349/50 im Lehnbuch Friedrichs des Strengen zum späteren Amt Weißenfels gezählt. Mit diesem war es 1485 albertinisch, seit 1547 kursächsisch, gehörte von 1657–1746 zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels und kam 1815 an Preußen, wo es 1816–1945 der Provinz Sachsen zugeordnet war.
1640 hat Hans Friedrich von Brand das Rittergut aus zwei adligen Lehen vereinigt und dessen Allodifizierung erreicht. 1675/1682 besaß der altenburgische Kanzler Hans Dietrich von Schönberg und 1692/95 Johann Heinrich von Erffa das Rittergut. 1729 wurde Goldschau von Friedrich Dietrich von Trotha erworben. Dieser verfügte 1738 testamentarisch die Umwandlung in ein Fideikommiss (Seniorat). Die Einkünfte der Stiftung sollten Mitgliedern der Familie zum Studium oder für Kriegsdienste zugute kommen. Goldschau blieb bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 in Familienbesitz.
Zum 1812 als altschriftsässig bezeichneten Rittergut gehörte 1827 die Patrimonialgerichtsbarkeit und bereits im 18. Jh. das Pfarrpatronat über Goldschau mit der Filialkirche Waldau.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Registraturbildner: Goldschau gehört zur Stadt Osterfeld, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt.
Goldschau wird 1349/50 im Lehnbuch Friedrichs des Strengen zum späteren Amt Weißenfels gezählt. Mit diesem war es 1485 albertinisch, seit 1547 kursächsisch, gehörte von 1657–1746 zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels und kam 1815 an Preußen, wo es 1816–1945 der Provinz Sachsen zugeordnet war.
1640 hat Hans Friedrich von Brand das Rittergut aus zwei adligen Lehen vereinigt und dessen Allodifizierung erreicht. 1675/1682 besaß der altenburgische Kanzler Hans Dietrich von Schönberg und 1692/95 Johann Heinrich von Erffa das Rittergut. 1729 wurde Goldschau von Friedrich Dietrich von Trotha erworben. Dieser verfügte 1738 testamentarisch die Umwandlung in ein Fideikommiss (Seniorat). Die Einkünfte der Stiftung sollten Mitgliedern der Familie zum Studium oder für Kriegsdienste zugute kommen. Goldschau blieb bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 in Familienbesitz.
Zum 1812 als altschriftsässig bezeichneten Rittergut gehörte 1827 die Patrimonialgerichtsbarkeit und bereits im 18. Jh. das Pfarrpatronat über Goldschau mit der Filialkirche Waldau.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 3.6
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ