FDGB-Landesvorstand Sachsen-Anhalt (Bestand)
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P 39 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 08. Parteien, Organisationen, Vereine und Verbände >> 08.02. Gewerkschaften >> 08.02.01. Landesvorstände des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB) mit Einzelgewerkschaften
1945 - 1952
Findhilfsmittel: Abschrift Ablieferungskartei
Registraturbildner: Im Ergebnis verbreiteter Einheitsbestrebungen unter Gewerkschaftlern aller Richtungen kam es in großen Städten sowie in industriell entwickelten Gebieten der Provinz Sachsen und des ehemaligen Freistaates Anhalt bereits kurz nach dem Ende des 2. Weltkrieges zur Bildung erster, zumeist noch lokal begrenzt wirkender, einheitlicher Gewerkschaften. Ihre rechtliche Grundlage leiteten sie aus dem SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. Juni 1945 ab, der die "Vereinigung in freien Gewerkschaften" erlaubte. Sie schlossen sich in der Provinz Sachsen, teilweise unter dem Einfluss eines Aufrufs des vorbereitenden Gewerkschaftsausschusses für Groß-Berlin vom 15. Juni 1945, auf einer provisorischen Delegiertenkonferenz am 15. Sept. 1945 in Halle zur FDGB-Provinzorganisation zusammen und wählten einen Provinzialausschuß unter dem Vorsitz von Rudolf Jäger. Zu vorrangigen Aufgaben erklärten sie die Mitwirkung am politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau, die Sicherung demokratischer Mitbestimmungsrechte sowie die Vertretung der Interessen der Arbeiter und Angestellten in der Lohn-, Tarif- und Sozialpolitik. In Abkehr vom traditionellen Organisationsprinzip (Wohngebietsorganisation) beschlossen sie die Einführung von Betriebsgruppen als unterster Organisationseinheit sowie von Industriegewerkschaften bzw. Einzelgewerkschaften, die jedoch keine eigene Finanzhoheit besaßen.
Der Organisationsaufbau der FDGB-Provinz-/Landesorganisation war im Sommer 1946 weitgehend abgeschlossen. Als "höchstes Organ" fungierte die Landesdelegiertenkonferenz. Sie wählte den mit der Führung der Geschäfte beauftragten Provinzialausschuß, ab 1947 den Landesvorstand, und bestimmte anfänglich drei Vorsitzende, ab 1950 nur noch einen Vorsitzenden, des Vorstandes. Erste Vorsitzende waren von 1945 - Febr. 1946 Rudolf Jäger (KPD), vom April 1946 - 1950 der bis dahin in der KPD-Bezirksleitung der Provinz Sachsen für Gewerkschaftsarbeit verantwortliche Rudolf Maisel sowie von 1950 - 1952 die Gewerkschaftsfunktionäre Herbert Ketscher und Siegfried Michl. Der aus seinem Amt als Präsident des Landtages bekannte Adam Wolfram fungiert von 1946 - 1949 gleichzeitig als 2. Vorsitzender des FDGB-Landesvorstandes Sachsen-Anhalt.
Die innere Struktur des Landesvorstandes unterlag häufigen Veränderungen, die v.a. auf erweiterte bzw. wechselnde Aufgabenstellungen und eine sogen. "Reorganisation" 1950/51 zurückzuführen waren. Mit einer gewissen Konstanz bestanden die Aufgabengebiete/Strukturteile Sekretariat des Landesvorstandes, Organisation (Instrukteur-Abt.), Arbeit/Sozialpolitik, Kultur/Bildung, Agitation/Schulung/Medien, Jugend-/Frauenfragen, Personal und Feriendienst. Daneben existieren zeitweilig Strukturteile wie Wirtschaft/Betriebsgruppenarbeit, Gewerkschaftseinheit und Vermögensverwaltung.
Eingebunden in eine zentralisierte Einheitsorganisation, vollzog die Landesorganisation Sachsen-Anhalt bis zu ihrer Überleitung in die FDGB-Bezirksorganisationen Halle und Magdeburg im Aug. 1952 alle wesentlichen Entwicklungen des FDGB mit. Dazu gehörte neben der ab 1947/48 einsetzenden Orientierung der Mitglieder auf die Erfüllung der Wirtschaftspläne und die Wettbewerbsbewegung auch die Ausschaltung von Gewerkschaftsfunktionären und Gewerkschaftern mit sozialdemokratischen und anderen Gewerkschaftsauffassungen ("Nur-Gewerkschafter"). In diesen "Transformationsprozess" fällt auch die den sogen. Bitterfelder Beschlüssen 1948 folgende Auflösung der Betriebsräte, wodurch das Vertretungsrecht der Belegschaften gegenüber den Betriebsleitungen auf den FDGB übergehen konnte. Bis 1950 war der "demokratische Zentralismus" als Organisationsprinzip und der Führungsanspruch der SED im FDGB weitgehend durchgesetzt worden.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Bestandsinformationen: Der seit Ende 1992/Anfang 1993 im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt archivierte Bestand weist erhebliche Überlieferungslücken auf, insbesondere für die Jahre 1945 und 1946. Den Kern des Bestandes bilden die Akten der Aufgabenbereiche Sekretariat, Organisation und Kader/Personal.
Registraturbildner: Im Ergebnis verbreiteter Einheitsbestrebungen unter Gewerkschaftlern aller Richtungen kam es in großen Städten sowie in industriell entwickelten Gebieten der Provinz Sachsen und des ehemaligen Freistaates Anhalt bereits kurz nach dem Ende des 2. Weltkrieges zur Bildung erster, zumeist noch lokal begrenzt wirkender, einheitlicher Gewerkschaften. Ihre rechtliche Grundlage leiteten sie aus dem SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. Juni 1945 ab, der die "Vereinigung in freien Gewerkschaften" erlaubte. Sie schlossen sich in der Provinz Sachsen, teilweise unter dem Einfluss eines Aufrufs des vorbereitenden Gewerkschaftsausschusses für Groß-Berlin vom 15. Juni 1945, auf einer provisorischen Delegiertenkonferenz am 15. Sept. 1945 in Halle zur FDGB-Provinzorganisation zusammen und wählten einen Provinzialausschuß unter dem Vorsitz von Rudolf Jäger. Zu vorrangigen Aufgaben erklärten sie die Mitwirkung am politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau, die Sicherung demokratischer Mitbestimmungsrechte sowie die Vertretung der Interessen der Arbeiter und Angestellten in der Lohn-, Tarif- und Sozialpolitik. In Abkehr vom traditionellen Organisationsprinzip (Wohngebietsorganisation) beschlossen sie die Einführung von Betriebsgruppen als unterster Organisationseinheit sowie von Industriegewerkschaften bzw. Einzelgewerkschaften, die jedoch keine eigene Finanzhoheit besaßen.
Der Organisationsaufbau der FDGB-Provinz-/Landesorganisation war im Sommer 1946 weitgehend abgeschlossen. Als "höchstes Organ" fungierte die Landesdelegiertenkonferenz. Sie wählte den mit der Führung der Geschäfte beauftragten Provinzialausschuß, ab 1947 den Landesvorstand, und bestimmte anfänglich drei Vorsitzende, ab 1950 nur noch einen Vorsitzenden, des Vorstandes. Erste Vorsitzende waren von 1945 - Febr. 1946 Rudolf Jäger (KPD), vom April 1946 - 1950 der bis dahin in der KPD-Bezirksleitung der Provinz Sachsen für Gewerkschaftsarbeit verantwortliche Rudolf Maisel sowie von 1950 - 1952 die Gewerkschaftsfunktionäre Herbert Ketscher und Siegfried Michl. Der aus seinem Amt als Präsident des Landtages bekannte Adam Wolfram fungiert von 1946 - 1949 gleichzeitig als 2. Vorsitzender des FDGB-Landesvorstandes Sachsen-Anhalt.
Die innere Struktur des Landesvorstandes unterlag häufigen Veränderungen, die v.a. auf erweiterte bzw. wechselnde Aufgabenstellungen und eine sogen. "Reorganisation" 1950/51 zurückzuführen waren. Mit einer gewissen Konstanz bestanden die Aufgabengebiete/Strukturteile Sekretariat des Landesvorstandes, Organisation (Instrukteur-Abt.), Arbeit/Sozialpolitik, Kultur/Bildung, Agitation/Schulung/Medien, Jugend-/Frauenfragen, Personal und Feriendienst. Daneben existieren zeitweilig Strukturteile wie Wirtschaft/Betriebsgruppenarbeit, Gewerkschaftseinheit und Vermögensverwaltung.
Eingebunden in eine zentralisierte Einheitsorganisation, vollzog die Landesorganisation Sachsen-Anhalt bis zu ihrer Überleitung in die FDGB-Bezirksorganisationen Halle und Magdeburg im Aug. 1952 alle wesentlichen Entwicklungen des FDGB mit. Dazu gehörte neben der ab 1947/48 einsetzenden Orientierung der Mitglieder auf die Erfüllung der Wirtschaftspläne und die Wettbewerbsbewegung auch die Ausschaltung von Gewerkschaftsfunktionären und Gewerkschaftern mit sozialdemokratischen und anderen Gewerkschaftsauffassungen ("Nur-Gewerkschafter"). In diesen "Transformationsprozess" fällt auch die den sogen. Bitterfelder Beschlüssen 1948 folgende Auflösung der Betriebsräte, wodurch das Vertretungsrecht der Belegschaften gegenüber den Betriebsleitungen auf den FDGB übergehen konnte. Bis 1950 war der "demokratische Zentralismus" als Organisationsprinzip und der Führungsanspruch der SED im FDGB weitgehend durchgesetzt worden.
(Quelle: Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt 1995.)
Bestandsinformationen: Der seit Ende 1992/Anfang 1993 im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt archivierte Bestand weist erhebliche Überlieferungslücken auf, insbesondere für die Jahre 1945 und 1946. Den Kern des Bestandes bilden die Akten der Aufgabenbereiche Sekretariat, Organisation und Kader/Personal.
Laufmeter: 30.6
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ