Staatliches Forstamt Mariental/Lappwald (Bestand)
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NLA WO, 13 M Nds
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.4 Behörden des Landes Niedersachsen (Nds) >> 3.4.7 Forstverwaltung >> 3.4.7.1 Forstämter
1935-1971
Enthält: u.a. Verwaltung; Fliegerhorst Mariental; Natur- u. Landschaftsschutzgebiete; BAB-Raststätte Grenzkontrollpunkt Helmstedt; Forst-, Jagd- u. Naturschutz; Holzlieferungen an Besatzungsmacht, DP-Lager u. nach England; Holzberechtigungen; Wassersachen
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Forstämter und zur Forstverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Forstämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g775 ).
Das Staatliche Forstamt Mariental ging nach 1945 aus dem braunschweigischen Forstamt Mariental hervor. Zum 26. April 1968 wurde es zusammen mit dem Forstamt Helmstedt aufgelöst. Aus den Gebieten beider Forstämter wurde das Forstamt Lappwald mit Sitz in Mariental gebildet (Nds. MBl. S. 491), dem zuletzt die Revierförstereien Dorm, Grasleben, Mariental, Mesekenheide, Querenhorst und Weidensol unterstanden. Das Forstamt Lappwald wurde zum 30. September 1997 aufgelöst (Nds. MBl. S. 1026) und ging zunächst im Forstamt Danndorf auf. Letzteres wurde später selbst Teil des Nds. Forstamts Wolfenbüttel innerhalb der Anstalt Nds. Landesforsten.
Stand: August 2016
Bestandsgeschichte: Der Bestand setzt sich derzeit aus drei Zugängen zusammen.
Stand: August 2016
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2016)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Forstämter und zur Forstverwaltung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Forstämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g775 ).
Das Staatliche Forstamt Mariental ging nach 1945 aus dem braunschweigischen Forstamt Mariental hervor. Zum 26. April 1968 wurde es zusammen mit dem Forstamt Helmstedt aufgelöst. Aus den Gebieten beider Forstämter wurde das Forstamt Lappwald mit Sitz in Mariental gebildet (Nds. MBl. S. 491), dem zuletzt die Revierförstereien Dorm, Grasleben, Mariental, Mesekenheide, Querenhorst und Weidensol unterstanden. Das Forstamt Lappwald wurde zum 30. September 1997 aufgelöst (Nds. MBl. S. 1026) und ging zunächst im Forstamt Danndorf auf. Letzteres wurde später selbst Teil des Nds. Forstamts Wolfenbüttel innerhalb der Anstalt Nds. Landesforsten.
Stand: August 2016
Bestandsgeschichte: Der Bestand setzt sich derzeit aus drei Zugängen zusammen.
Stand: August 2016
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2016)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
0,8
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ