Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Urach bekunden, daß sie der früheren Kartause Güterstein (Carthus zum Gueterstain) für die Dauer ihres Bestehens 20 Tagwerk Wald- und Rainwiesen, an der staig under dem Biesterstain[!] gelegen, überlassen hatten. Nach Aufhebung der Kartause durch Herzog Ulrich von Württemberg suchte die Stadt Urach um Rückerstattung der Wiesen nach. Da man sich auf deren Abtrennung nicht verständigen konnte, schlossen die beiden Parteien folgenden Vergleich: Die genannten Wiesen verbleiben mit allen Rechten dem Herzog von Württemberg. Als Gegenleistung erhält die Stadt Urach 250 Gulden in bar. Außerdem wird ihr die Zahlung eines Zinses von 10 Gulden erlassen, der jährlich am St. Laurentiustag an Württemberg zu entrichten war und auf einem Kapital von 200 Gulden für eine Fronleichnamsmesse beruhte. Der betreffende Gültbrief wird der Stadt Urach ausgehändigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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