Anspruch auf das vom Stift Essen lehnrührige Schultheißenamt und den Fronhof zu Holzweiler, die einst im Besitz des kinderlos verstorbenen Wilhelm Beeck waren. Die Appellaten, Sohn und Schwiegersohn des Schultheißen Florenz, hatten in der 1. Instanz ihren Anspruch damit begründet, daß Wilhelm Beeck der Onkel Wilhelm Voisangels und seiner Schwester Metze, der Frau des Wilhelm Krudener, war. Die Appellantin erhebt Ansprüche als Witwe des Schultheißen, der durch seine erste Ehe mit der Schwester des Wilhelm Beeck in den Besitz gelangt war. Umstritten ist die Appellation an das RKG, nach Auffassung der Appellaten müsse vom Gericht Holzweiler an Bürgermeister und Rat von Düren appelliert werden.
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Anspruch auf das vom Stift Essen lehnrührige Schultheißenamt und den Fronhof zu Holzweiler, die einst im Besitz des kinderlos verstorbenen Wilhelm Beeck waren. Die Appellaten, Sohn und Schwiegersohn des Schultheißen Florenz, hatten in der 1. Instanz ihren Anspruch damit begründet, daß Wilhelm Beeck der Onkel Wilhelm Voisangels und seiner Schwester Metze, der Frau des Wilhelm Krudener, war. Die Appellantin erhebt Ansprüche als Witwe des Schultheißen, der durch seine erste Ehe mit der Schwester des Wilhelm Beeck in den Besitz gelangt war. Umstritten ist die Appellation an das RKG, nach Auffassung der Appellaten müsse vom Gericht Holzweiler an Bürgermeister und Rat von Düren appelliert werden.
AA 0627, 1796 - F 469/1722
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1553-1561 (1518-1561)
Enthaeltvermerke: Kläger: Barbara, Witwe des Florenz Voisangel, Schultheißen zu Holzweiler (Hzm. Jülich, Amt Kaster; Kr. Erkelenz), (Bekl.) Beklagter: Wilhelm Voisangel (Voßangel) gen. Beeck, Holzweiler, und Konsorten: sein Schwager Wilhelm Krudener, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Heinrich Burckhart 1553 - Dr. Michael Mack 1553 - Dr. Anastasius Greineisen 1553 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Melchior Schwarzberger 1553 - Dr. Anastasius Greineisen 1553 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Schultheiß und Schöffen des Gerichts Holzweiler auf Unterweisung durch Schultheiß und Schöffen des königlichen Stuhls zu Aachen 1550 - 2. RKG 1553-1561 (1518-1561) Beweismittel: Vorakten (Q 6), darin: Genealogie (17). Pachtbriefe der Pröpstin des Stifts Essen, Margarethe von Bichelingen, über den Fronhof zu Holzweiler für Wilhelm von Beeck und seine Frau 1518 und Transfixbrief (21-23, 49-50). Beschreibung: 3 cm, 89 Bl., lose; Q 1-20, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:20 MESZ