Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm beurkunden: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Sauerbäcker Johann Schlegel als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Margarete geborene Klaiber verwitwete Mühlich als Braut. Begleitet werden sie von dem Vorgesetzten der Weberzunft Johann Leonhard Kächele und dem Vorgesetzten der Bäckerzunft Albrecht Hitzler als Pfleger der Braut und ihrer Kinder aus erster Ehe Johann Leonhard und Anna Margarete sowie von dem Sauerbäcker Wilhelm Fetzer als Beistand des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 23. Februar 1790 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 625] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und daher unter der Pflegschaft des Rats stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder der Braut aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.