Schwester Grede, Äbtissin, und der Konvent von Altmünster, grauen Ordens, vergleichen sich mit Gotze von Partenheim, ihrem Pfarrer zu Heidesheim ("Heysinsheim"), wegen aller Forderungen, die er wegen dieser Pfarrei gegenüber dem Kloster erhoben hat ("dar um er sich in kost und arbeit geworfen hatte zu Rome zu riden alse er meynte daz er dar zu gedrungen worde") dahin, dass der Pfarrer auf seine Forderungen verzichtet und verspricht, die Pfarrei zu den gleichen Bedingungen wie sein verstorbener Vorgänger Simon zu versehen; dagegen verspricht das Kloster ihm binnen fünf Jahren 100 fl zu bezahlen, in fünf gleichen Raten alljährlich zu Weihnachten oder binnen vierzehn Tage darnach; sollte er innerhalb dieser fünf Jahre sterben, ist das Kloster zur Zahlung der noch fälligen Raten rechtlich nicht mehr verpflichtet. Das Kloster soll den Pfarrer nicht drängen, persönliche Residenz zu üben; doch soll er für die Versehung der Pfarrei hinreichende Sorge tragen. Er darf die Pfarrei jederzeit permutieren. 2 S.: Äbtissin und Konvent. "Gegeben 1389 ipso die Kyliani martiris."

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