Henrich von Soetern der Alte bekundet, daß Johann Graf zu Nassau-Saarbrücken ihn, laut inseriertem Lehnbrief zu Mannlehen belehnt hat mit dem Weinzehnten zu Kirn an der Nahe (Kierne undir Kierburg), wie + Thielmann Herr zu Heinzenberg und danach + Diederich Herr zu Manderscheid und danach dessen Sohn, + Gerhard Herr von Manderscheid, Herr zu Kell und Wartenstein, dies von den Vorfahren des Grafen, den + Herren zu Heinsberg, zu Lehen gehabt, jetzt als Lehen von der Grafschaft Saarbrücken. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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