Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Bürger zu Bacharach, Johann Schmitz, ihm von dortigen Zollschreiberamt 2.941 Gulden 8 Albus und 3 1/2 Heller schuldig geblieben war. Nachdem der Pfalzgraf Johanns Güter erklagt, in Beschlag genommen und dessen Bürgen zugestellt hatte, sind beide Seiten zur Rückzahlung der Schulden in "mitler zit" mit einem Vertrag übereingekommen, dass sie Johann verbleiben sollen. Der Pfalzgraf versichert, ihn und die Güter zu schirmen (hanthalten und gnediglich schirmen), wo diese in seinem Fürstentum liegen und wo er dazu befugt (mechtig) ist, damit Johann die Bezahlung der Schulden umso rascher vollziehen kann und nicht von anderen Gläubigern beirrt wird.