Anspruch auf das Gut nebst Mühle bei Horst des Heinrich in der Mühle und seiner Frau Agnes. Diese hatten die vier Kinder Lentz, Mattheis, Matthias und Helligen. Fraglich ist nun, ob nach dem Tod der Eltern nur ihre Kinder erben oder ob der Appellant als Enkel in die Rechte seines verstorbenen Vaters eintritt. Der Appellat, Onkel des Appellanten, behauptet, Heinrich habe in einem Vertrag auf seine Ansprüche verzichtet.
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Anspruch auf das Gut nebst Mühle bei Horst des Heinrich in der Mühle und seiner Frau Agnes. Diese hatten die vier Kinder Lentz, Mattheis, Matthias und Helligen. Fraglich ist nun, ob nach dem Tod der Eltern nur ihre Kinder erben oder ob der Appellant als Enkel in die Rechte seines verstorbenen Vaters eintritt. Der Appellat, Onkel des Appellanten, behauptet, Heinrich habe in einem Vertrag auf seine Ansprüche verzichtet.
AA 0627, 3958 - M 1532/3969
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1526 - 1529 (1526 - 1529)
Enthaeltvermerke: Kläger: Heinrich Müller von der Horst, Dremmen (Hzm. Jülich, Amt Heinsberg; Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg) Beklagter: Laurenz (Lentz) Müller von der Horst, Dremmen Prokuratoren (Kl..): Dr. Ludwig Ziegler 1526 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Konrad Swabach 1526 - Dr. Friedrich Reffstock 1526 - Dr. Jakob Krell 1526 - Dr. Simon Engelhart 1526 - Lic. Johann Helffenstein 1526 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Vogt und Schöffen zu Dremmen auf Unterweisung ihres Oberhaupts, der Mannen von Lehen (zu Heinsberg) - 2. RKG 1526 - 1529 (1526 - 1529) Beschreibung: 2 cm, 39 Bl., lose; Q 1 - 15, 5 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:50 MESZ