Peter Ernst Graf zu Mansfeld, Edelherr zu Heldrungen, Gubernator des Fürstentums Luxemburg und Ritter vom Orden des goldenen Vlieses, bekennt, da die Grafen Johann zu Nassau und Saarbrücken, Herr zu Lahr, Graf Otto zu Holstein, Schaumburg und Sternberg, Herr zu Gemen, Graf Adolf zu Sayn, Herr zu Homburg, Montclair (Monckler) und Meinsberg (Mentzbergk), und Graf Philipp zu Leiningen und Dagsburg für ihn seiner künftigen Gemahlin Marien geborene von Montmoranti, Witwe und Gräfin zu Boleien, für 30 000 Carolusgulden Widerlag und Wittum Bürgen geworden und ihre Graf- und Herrschaften verpfändet haben, dass er denselben deherhalb wolle Schadloshaltung und Enthebung, mit dem Restversprechen, sich im Nichterfüllungsfalle an allen seinen Graf- und Herrschaften etc. durch Verkauf, Versatz oder Selbstbehalt usw. zu erholen. Zugleich bestätigt Erzbischof Johann Gebhard zu Köln für sich und die anderen Brüder des Ausstellers diesen Brief.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner