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Eberhard von Buches, Propst von Blankenau und Hofkämmerer des
Klosters Fulda, und die Brüder Widukind (Widkind) und Hermann von Romrod
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1504 September 23
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... uff Montag nach Mathei apposteli [!] et ewangeliste anno Domini millesimo quingentesimoquarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eberhard von Buches, Propst von Blankenau und Hofkämmerer des Klosters Fulda, und die Brüder Widukind (Widkind) und Hermann von Romrod bekunden für sich und ihre Nachkommen und Erben, dass sie Otto Karre, seiner Ehefrau Margarete (Grethe) und ihren Erben mit einem Gut in Setzelbach mit allem Zubehör erblich belehnt haben. Das Gut ist jeweils zur Hälfte ein Lehen der Hofkammer und der von Romrod und hat lange Zeit wüst gelegen. Otte Karre, seine Ehefrau und ihre Erben sollen das Gut in gutem Zustand halten, den Lehnsgebern nicht entziehen oder verkaufen und jährlich an Michaelis [September 29] folgende Zinse zahlen: an Eberhard und seine Nachfolger als Hofkämmerer 40 Groschen Fuldaer Währung und zwei Viertel gutes, trockenes Getreide, halb Weizen und Roggen und halb Hafer Geisaer (Geyser) Maß; an die von Romrod und ihre Erben zwei Viertel der genannten Getreidesorten. Der Zins ist für zehn Jahre zu zahlen. Nach Ablauf der zehn Jahre beträgt der Erbzins 40 Groschen und sieben Viertel der genannten Getreidesorten. Die an Eberhard zu zahlenden Zinse sind auf Risiko der Lehnsträger nach Fulda zu liefern. Die 40 Groschen fallen allein an Eberhard, dazu noch dreieinhalb Viertel der genannten Getreidesorten. Die andere Hälfte des Getreides in Geisaer Maß fällt an die von Romrod und ihre Erben und ist nach Buttlar zu liefern. Sofern die Lehnsträger die Abgaben jährlich anstandslos zahlen, versprechen die Lehnsgeber, ihnen das Lehen nicht zu entziehen oder den Zins zu erhöhen (sie weytter besveren). Die Lehnsgeber sichern ihnen Rechtsschutz zu (verteidingen) und versprechen, es hinsichtlich des Lehens und den damit verbundenen Rechten und Pflichten so zu halten, wie sie es auch anderen Hintersassen (armen leuten) gegenüber tun. Da die Hofkämmerei kein eigenes Siegel hat, siegelt Eberhard mit seinem eigenen Siegel. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reic...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Eberhard von Buches, Widukind von Romrod, [Hermann von Romrod]
In der Urkunde werden in der Siegelankündigung der von Romrod keine Personen unterschieden. Als Beispiel für das Siegel Hermanns von Romrod vgl. die Urkunde Nr. 1336, Siegel Nr. 10.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.