Hans Dorner von Ringgenweiler bekennt, daß Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen, ihm das Lehengütlein der Pfarrkirche zu Ringgenweiler, deren Kollator der Abt ist, in Ringgenweiler als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Danach hatte das Gütlein zuvor Jakob Katzmayer als Lehenträger von Georg und Hans, Söhne des +Andreas Pantelin, inne. Neben den Gebäuden gehören dazu ein Baum- und Krautgarten, der an Urban Pantelins Hof grenzt, ferner eine Baind, die eine Ehafte ist, darin 1 Jauchart Acker und 1/2 Mannsmahd Wieswachs, ebenfalls an Urban Pantelins Güter grenzend, sowie im einzelnen beschriebene Äcker und Wiesen in den Eschen Hittenberg, Hohenstein und Hebsack. Der Beliehene muß das Gütlein in gutem Zustand halten und der Pfarrkirche bzw. den Heiligenpflegern jährlich zu Martini als Bodenzins je 1 1/2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb d Heugeld reichen, alles in Ravensburger Maß und Währung. Es fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen. Bei Handänderungen und Wahl eines neuen Prälaten muß es innerhalb von 3 Monaten neu empfangen und nach Gnade des Prälaten verehrschatzt werden. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger erwerben kann als andere Interessenten, dasselbe Recht haben auch die Gotteshausleute. Klöster, Spitäler und andere tote Hände ("Ewigkeiten") dürfen nicht kaufen.
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Hans Dorner von Ringgenweiler bekennt, daß Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen, ihm das Lehengütlein der Pfarrkirche zu Ringgenweiler, deren Kollator der Abt ist, in Ringgenweiler als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Danach hatte das Gütlein zuvor Jakob Katzmayer als Lehenträger von Georg und Hans, Söhne des +Andreas Pantelin, inne. Neben den Gebäuden gehören dazu ein Baum- und Krautgarten, der an Urban Pantelins Hof grenzt, ferner eine Baind, die eine Ehafte ist, darin 1 Jauchart Acker und 1/2 Mannsmahd Wieswachs, ebenfalls an Urban Pantelins Güter grenzend, sowie im einzelnen beschriebene Äcker und Wiesen in den Eschen Hittenberg, Hohenstein und Hebsack. Der Beliehene muß das Gütlein in gutem Zustand halten und der Pfarrkirche bzw. den Heiligenpflegern jährlich zu Martini als Bodenzins je 1 1/2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb d Heugeld reichen, alles in Ravensburger Maß und Währung. Es fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen. Bei Handänderungen und Wahl eines neuen Prälaten muß es innerhalb von 3 Monaten neu empfangen und nach Gnade des Prälaten verehrschatzt werden. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger erwerben kann als andere Interessenten, dasselbe Recht haben auch die Gotteshausleute. Klöster, Spitäler und andere tote Hände ("Ewigkeiten") dürfen nicht kaufen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1517
B 522 II U 1430
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1585 Oktober 2 (den andern tag Octobris)
29,7 x 64,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Dorner von Ringgenweiler
Empfänger: Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen
Siegler: Friedrich Freiherr von Ilsung, Landvogt in obern und niedern Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen
Siegler: Friedrich Freiherr von Ilsung, Landvogt in obern und niedern Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Dorner, Hans
Ilsung zu Wolkenburg und Eglofs, Friedrich von; Landvogt
Katzmayer, Jakob
Öchslin, Andreas II.; Abt von Petershausen
Pantelin, Andreas
Pantelin, Georg
Pantelin, Hans
Pantelin, Urban
Petershausen, Andreas II. Öchslin; Abt
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Flurstücke
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Pfarrkirche St. Stephan
Schwaben, Landvogtei; Landvogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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