Hans Dorner von Ringgenweiler bekennt, daß Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen, ihm das Lehengütlein der Pfarrkirche zu Ringgenweiler, deren Kollator der Abt ist, in Ringgenweiler als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Danach hatte das Gütlein zuvor Jakob Katzmayer als Lehenträger von Georg und Hans, Söhne des +Andreas Pantelin, inne. Neben den Gebäuden gehören dazu ein Baum- und Krautgarten, der an Urban Pantelins Hof grenzt, ferner eine Baind, die eine Ehafte ist, darin 1 Jauchart Acker und 1/2 Mannsmahd Wieswachs, ebenfalls an Urban Pantelins Güter grenzend, sowie im einzelnen beschriebene Äcker und Wiesen in den Eschen Hittenberg, Hohenstein und Hebsack. Der Beliehene muß das Gütlein in gutem Zustand halten und der Pfarrkirche bzw. den Heiligenpflegern jährlich zu Martini als Bodenzins je 1 1/2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb d Heugeld reichen, alles in Ravensburger Maß und Währung. Es fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen. Bei Handänderungen und Wahl eines neuen Prälaten muß es innerhalb von 3 Monaten neu empfangen und nach Gnade des Prälaten verehrschatzt werden. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger erwerben kann als andere Interessenten, dasselbe Recht haben auch die Gotteshausleute. Klöster, Spitäler und andere tote Hände ("Ewigkeiten") dürfen nicht kaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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