Bm. und Rat der kaiserlich-königlichen vorderösterreichischen Stadt Saulgau leihen als Oberpfleger des Spitals daselbst dem ehrbaren Johann Kugler einen dem Spital zugehörigen Hof zu Mieterkingen, den vorher Sebastian Sibenrockh als Leiblehen innehatte, mit Haus, Stadel, Waschhaus, Brunnen, Hofraite und Garten in einem Einfang sowie [einzeln mit Größenangaben aufgezählten und lokalisierten] Äckern und Wiesen. Der Empfänger muß alles in baulichen Ehren halten und bei einem Abbrennen des Hofes durch von ihm verschuldete Fahrlässigkeit ihn von neuem erbauen; für beides hat er die benötigten Baumaterialien auf seine Kosten von der städtischen Zeugmeisterei zu beziehen. An das Spital hat er die 4. Landgarbe, welche jährlich vom Landgarber ausgezählt wird, sowie gen. Geld- und Naturalabgaben zu entrichten. Als Ehrschatz hätte er wie seine Vorgänger auf dem Hof 418 fl. zu zahlen, mit Rücksichtnahme auf seine fünf Kinder aus erster Ehe ist er jedoch für dieses eine Mal auf 388 fl. reduziert worden. Das zum Hof gehörige Holz muß der Empfänger bannen; er darf darin auch nur an den ihm bezeichneten Stellen Holz schlagen. Kann man ihm kein Holz zuweisen, muß er sich auf eigene Kosten anderwärts beholzen. Das Spital kann in den zu dem Hof gehörigen Hölzern nach Bedarf schlagen. Ohne besondere Erlaubnis darf Kugler keinen Mieter (Gehäusen) zu sich nehmen. Frondienste hat er wie jeder andere Meier zu verrichten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein. Wird der Hof aufgegeben, bleiben Dung und Stroh auf ihm liegen.