Erzbischof Heribert von Köln nimmt auf Bitten der Äbtissin Hildegundis in Geseke, Enkelin des Stifters Haold, die Kirche und Kongregation in seinen Schutz, und der Advocat Sikkon, Geseke musste es dem Advokaten, dem Erzbischöflichen, Tiemont übergeben. Zur Anerkennung dieses muß das Stift jährlich 5 Solida geben. Der Erzbischof gibt aber dem Stift den Zehnten von 50 Morgen und das Stift erhält alle Privilegien als der Klöster und Kongregationen des Erzbistums.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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