Matthias Eisenburger, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Mingolsheim beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Honig d. Ä. und seiner Ehefrau Anna über 50 Gulden gegenüber Johann Ludwig als Kollektor für die Kaplaneipfründe St. Wenzelsau im Kernerhaus auf St. Bartholomäi Kirchhof zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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