B Rep. 025-06 Wiedergutmachungsämter von Berlin Geschäftsstelle 6 (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
B Rep. 025-06
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 2 Senat von Berlin >> B 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen >> B Rep. 025 Wiedergutmachungsämter von Berlin
1945 - 1995
Vorwort: B Rep. 025 Wiedergutmachungsämter von Berlin
Bereits im Juli 1945 wurde vom Magistrat von Groß-Berlin eine erste Verordnung zur Vermögensbeschlagnahme von "aktiv faschistisch" tätig gewesenen Personen erlassen und eine Frist für die Anmeldung von Ansprüchen auf Rückerstattung von unrechtmäßig entzogenen Vermögenswerten bestimmt. Durch die Anordnung der Alliierten Kommandantur BK/O (49) 180 vom 26. Juli 1949 (Rückerstattungsanordnung - REAO) wurden in den Westsektoren Berlins Wiedergutmachungsämter eingerichtet. Nach Artikel 1 Absatz 1 REAO waren sie zuständig für die Bearbeitung auf Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an natürliche und juristische Personen, denen diese in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, der politischen Auffassung oder der politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus ungerechtfertigt entzogen worden waren. Die Ansprüche waren bei dem Treuhänder der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung für zwangsübertragene Vermögen - später Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen - bis zum 30. Juni 1950 anzumelden. Dieser leitete die Anmeldungen an die Wiedergutmachungsämter von Berlin weiter.
Die Bezeichnung "Wiedergutmachungsämter von Berlin" beruht auf Artikel 60 Absatz 1 REAO in Verbindung mit der BK/O (50) 97.
Gegen die Entscheidung der Wiedergutmachungsämter von Berlin war das Rechtsmittel des Einspruchs an die Wiedergutmachungskammer des Landgerichts Berlin und gegen deren Beschlüsse die sofortige Beschwerde an das Kammergericht gegeben. In letzter Instanz entschied das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin. Seit 1990 ist diese Zuständigkeit auf den Bundesgerichtshof übergegangen.
Durch die BK/O (54) 15 vom 15. November 1954 wurde die REAO in ihrem Geltungsbereich auf Vermögensgegenstände erweitert, die im Ostsektor von Berlin entzogen worden waren; sie galt aber nicht für dort belegene Grundstücke.
Von der Bundesrepublik Deutschland wurde am 19. Juli 1957 das Bundesrückerstattungsgesetz (BrüG) erlassen, nach dem die Rückerstattungsansprüche mit einer Frist bis zum 1. April 1959 bei dem Zentralmeldeamt (davor Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen) anzumelden waren. Durch § 5 BrüG wurden sowohl der Umfang der geltend zu machenden Ansprüche als auch die Zuständigkeit der Wiedergutmachungsämter von Berlin erheblich erweitert.
Die Akten der Wiedergutmachungsämter von Berlin wurden 2003 in das Landesarchiv Berlin überführt.
Enthält:
Verfahrensakten (hauptsächlich nach § 5 BrüG).
Erschlossen: 450000 [AE] 4000 [lfm]
Laufzeit:
1949 - 1990
Benutzung:
Benutzungsbeschränkung
Verweise:
-> LAB B Rep. 032 Der Treuhänder der Amerikanischen, Britischen und Französischen Militärregierung für zwangsübertragene Vermögen/Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen
-> LAB B Rep. 064 Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin
Bereits im Juli 1945 wurde vom Magistrat von Groß-Berlin eine erste Verordnung zur Vermögensbeschlagnahme von "aktiv faschistisch" tätig gewesenen Personen erlassen und eine Frist für die Anmeldung von Ansprüchen auf Rückerstattung von unrechtmäßig entzogenen Vermögenswerten bestimmt. Durch die Anordnung der Alliierten Kommandantur BK/O (49) 180 vom 26. Juli 1949 (Rückerstattungsanordnung - REAO) wurden in den Westsektoren Berlins Wiedergutmachungsämter eingerichtet. Nach Artikel 1 Absatz 1 REAO waren sie zuständig für die Bearbeitung auf Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an natürliche und juristische Personen, denen diese in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, der politischen Auffassung oder der politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus ungerechtfertigt entzogen worden waren. Die Ansprüche waren bei dem Treuhänder der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung für zwangsübertragene Vermögen - später Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen - bis zum 30. Juni 1950 anzumelden. Dieser leitete die Anmeldungen an die Wiedergutmachungsämter von Berlin weiter.
Die Bezeichnung "Wiedergutmachungsämter von Berlin" beruht auf Artikel 60 Absatz 1 REAO in Verbindung mit der BK/O (50) 97.
Gegen die Entscheidung der Wiedergutmachungsämter von Berlin war das Rechtsmittel des Einspruchs an die Wiedergutmachungskammer des Landgerichts Berlin und gegen deren Beschlüsse die sofortige Beschwerde an das Kammergericht gegeben. In letzter Instanz entschied das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin. Seit 1990 ist diese Zuständigkeit auf den Bundesgerichtshof übergegangen.
Durch die BK/O (54) 15 vom 15. November 1954 wurde die REAO in ihrem Geltungsbereich auf Vermögensgegenstände erweitert, die im Ostsektor von Berlin entzogen worden waren; sie galt aber nicht für dort belegene Grundstücke.
Von der Bundesrepublik Deutschland wurde am 19. Juli 1957 das Bundesrückerstattungsgesetz (BrüG) erlassen, nach dem die Rückerstattungsansprüche mit einer Frist bis zum 1. April 1959 bei dem Zentralmeldeamt (davor Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen) anzumelden waren. Durch § 5 BrüG wurden sowohl der Umfang der geltend zu machenden Ansprüche als auch die Zuständigkeit der Wiedergutmachungsämter von Berlin erheblich erweitert.
Die Akten der Wiedergutmachungsämter von Berlin wurden 2003 in das Landesarchiv Berlin überführt.
Enthält:
Verfahrensakten (hauptsächlich nach § 5 BrüG).
Erschlossen: 450000 [AE] 4000 [lfm]
Laufzeit:
1949 - 1990
Benutzung:
Benutzungsbeschränkung
Verweise:
-> LAB B Rep. 032 Der Treuhänder der Amerikanischen, Britischen und Französischen Militärregierung für zwangsübertragene Vermögen/Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen
-> LAB B Rep. 064 Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Berlin (Archivtektonik)
- B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 (Tektonik)
- B 2 Senat von Berlin (Tektonik)
- B 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen (Tektonik)
- B Rep. 025 Wiedergutmachungsämter von Berlin (Tektonik)
- B Rep. 025-06 Wiedergutmachungsämter von Berlin Geschäftsstelle 6 (Bestand)