Hermann Boos (Boße) von Reipoltskirchen (Rypolskirche) bekundet, daß er von dem Gut, das er von Graf Philipp von Nassau und Saarbrücken zu Lehen hat, 5 Gulden Rente mit dessen Einwilligung an Hermann von Ebersheim verpfändet hat und verpflichtet sich diese in Jahresfrist einzulösen oder in Saarbrücken (Sarbrucken) oder Kirchheimbolanden (Kircheim) auf Anmahnung Einlager zu leisten. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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