Ritter Herman van der Seldunck, Schultheiß des Landes Angermund, entscheidet auf Befehl des Grafen von Berg und auf Grund von Zeugenaussagen zu Gunsten des Klosters Saarn einen Streit desselben mit Telekin dem Piper zu Saarn über 2 Morgen Land, von denen einer an dem Kar, der andere an der Dorenburch bei dem Werth an der Ruhr lag. - Zeugen: Wenemar van Bodelenbergh geheyssen der Marschalk, Heyne van Blaerspil, Bernd Vrouwenlof, Henneke Hukelbusch, Everwin Kuyns, Gerit Hoese, Rutger upp Urde, Hennekin Huysman, Henneke Bachuis, Diderich in der Beke ind ander birver lude genoech. Datum anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo quarto in secunda feria post beatorum Symonis et Iude apostolorum.
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Ritter Herman van der Seldunck, Schultheiß des Landes Angermund, entscheidet auf Befehl des Grafen von Berg und auf Grund von Zeugenaussagen zu Gunsten des Klosters Saarn einen Streit desselben mit Telekin dem Piper zu Saarn über 2 Morgen Land, von denen einer an dem Kar, der andere an der Dorenburch bei dem Werth an der Ruhr lag. - Zeugen: Wenemar van Bodelenbergh geheyssen der Marschalk, Heyne van Blaerspil, Bernd Vrouwenlof, Henneke Hukelbusch, Everwin Kuyns, Gerit Hoese, Rutger upp Urde, Hennekin Huysman, Henneke Bachuis, Diderich in der Beke ind ander birver lude genoech. Datum anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo quarto in secunda feria post beatorum Symonis et Iude apostolorum.
AA 0488, 22
Saarn, Abtei, Urkunden Nr. 11
AA 0488 Saarn, Abtei, Urkunden
Saarn, Abtei, Urkunden >> 1. Urkunden
1374 Oktober 30
Diverse Registraturbildner
Pergament
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Aufschrift des 15. Jhdts. auf der Rückseite: Van II morgen land(es) in d(er) Aver Oyen
Vermerke: Aufschrift des 15. Jhdts. auf der Rückseite: Van II morgen land(es) in d(er) Aver Oyen
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:37 MESZ