Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Philipp von Haun (Hune) ihm gestattet, den halben Teil des ...
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1430
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
1512 April 1
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unnser stadt Fulda Donnerstags nach Sonntag Iudica unnd Christi geburt funfftzehen hundert unnd zwelff iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Philipp von Haun (Hune) ihm gestattet, den halben Teil des Hofes, der zu dem Anteil (in das vierde theyl) an Burghaun (Hune) gehört, den Giso (Gyse) von Haun von ihm abgelöst hat, zu behalten. Die Hälfte des Hauses und Hofs in Burghaun und das Recht eines Verkaufsstands (gerechtigkeit der schurn) stehen Philipp und dessen Erben zu, ebenso wie die abgelösten Dinge auf der Burg. Ausgenommen ist die Hofstelle und das Recht eines Verkaufsstandes mit allem Zubehör auf der im Dorf der Hofmann sitzt, die zum achten Teil des Abtes gehört. Auch Philipps Anteil an den Gütern und Wiesen, die Giso von Haun vom Dekan und Kapitel in Hünfeld und dem Pfarrer in Burghaun abgelöst hat, sollen zukünftig dem Abt gehören, bis Philipp sie wieder abgelöst hat. Die hierüber ausgestellten Urkunden sind bei den Bürgermeistern und Räten von Hünfeld hinterlegt. Johann versichert mit dieser Urkunde für sich und seine Nachfolger, dass Philipp und seine Erben jederzeit ihren Anteil an den genannten Besitzungen für eine vereinbarte Summe bei Johann ablösen können. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Auch über den alten Weiher (alte weyerlein) im Dorf Burghaun, der je zur Hälfte Philipp und Fulda gehört, wurde eine Einigung erzielt. Fulda verzichtet zu Gunsten von Philipp auf den Weiher und erhält dafür von Philipp dessen Anteil an einem Krautgarten in Burghaun bei Mollenmecher. Philipp bekundet seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft und versichert, alle Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung Philipps. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1512 April 1 2.Siegel von ...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Philipp von Haun
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1092-1094
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Philipp von Haun (Hune) ihm gestattet, den halben Teil des Hofes, der zu dem Anteil (in das vierde theyl) an Burghaun (Hune) gehört, den Giso (Gyse) von Haun von ihm abgelöst hat, zu behalten. Die Hälfte des Hauses und Hofs in Burghaun und das Recht eines Verkaufsstands (gerechtigkeit der schurn) stehen Philipp und dessen Erben zu, ebenso wie die abgelösten Dinge auf der Burg. Ausgenommen ist die Hofstelle und das Recht eines Verkaufsstandes mit allem Zubehör auf der im Dorf der Hofmann sitzt, die zum achten Teil des Abtes gehört. Auch Philipps Anteil an den Gütern und Wiesen, die Giso von Haun vom Dekan und Kapitel in Hünfeld und dem Pfarrer in Burghaun abgelöst hat, sollen zukünftig dem Abt gehören, bis Philipp sie wieder abgelöst hat. Die hierüber ausgestellten Urkunden sind bei den Bürgermeistern und Räten von Hünfeld hinterlegt. Johann versichert mit dieser Urkunde für sich und seine Nachfolger, dass Philipp und seine Erben jederzeit ihren Anteil an den genannten Besitzungen für eine vereinbarte Summe bei Johann ablösen können. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Auch über den alten Weiher (alte weyerlein) im Dorf Burghaun, der je zur Hälfte Philipp und Fulda gehört, wurde eine Einigung erzielt. Fulda verzichtet zu Gunsten von Philipp auf den Weiher und erhält dafür von Philipp dessen Anteil an einem Krautgarten in Burghaun bei Mollenmecher. Philipp bekundet seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft und versichert, alle Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung Philipps. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1512 April 1 2.Siegel von ...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Philipp von Haun
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1092-1094
Vgl. Nr. 1389.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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