Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Philipp von Haun (Hune) ihm gestattet, den halben Teil des ...
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1430
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
1512 April 1
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unnser stadt Fulda Donnerstags nach Sonntag Iudica unnd Christi geburt funfftzehen hundert unnd zwelff iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Philipp von Haun (Hune) ihm gestattet, den halben Teil des Hofes, der zu dem Anteil (in das vierde theyl) an Burghaun (Hune) gehört, den Giso (Gyse) von Haun von ihm abgelöst hat, zu behalten. Die Hälfte des Hauses und Hofs in Burghaun und das Recht eines Verkaufsstands (gerechtigkeit der schurn) stehen Philipp und dessen Erben zu, ebenso wie die abgelösten Dinge auf der Burg. Ausgenommen ist die Hofstelle und das Recht eines Verkaufsstandes mit allem Zubehör auf der im Dorf der Hofmann sitzt, die zum achten Teil des Abtes gehört. Auch Philipps Anteil an den Gütern und Wiesen, die Giso von Haun vom Dekan und Kapitel in Hünfeld und dem Pfarrer in Burghaun abgelöst hat, sollen zukünftig dem Abt gehören, bis Philipp sie wieder abgelöst hat. Die hierüber ausgestellten Urkunden sind bei den Bürgermeistern und Räten von Hünfeld hinterlegt. Johann versichert mit dieser Urkunde für sich und seine Nachfolger, dass Philipp und seine Erben jederzeit ihren Anteil an den genannten Besitzungen für eine vereinbarte Summe bei Johann ablösen können. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Auch über den alten Weiher (alte weyerlein) im Dorf Burghaun, der je zur Hälfte Philipp und Fulda gehört, wurde eine Einigung erzielt. Fulda verzichtet zu Gunsten von Philipp auf den Weiher und erhält dafür von Philipp dessen Anteil an einem Krautgarten in Burghaun bei Mollenmecher. Philipp bekundet seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft und versichert, alle Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung Philipps. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1512 April 1 2.Siegel von ...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Philipp von Haun
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1092-1094
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Philipp von Haun (Hune) ihm gestattet, den halben Teil des Hofes, der zu dem Anteil (in das vierde theyl) an Burghaun (Hune) gehört, den Giso (Gyse) von Haun von ihm abgelöst hat, zu behalten. Die Hälfte des Hauses und Hofs in Burghaun und das Recht eines Verkaufsstands (gerechtigkeit der schurn) stehen Philipp und dessen Erben zu, ebenso wie die abgelösten Dinge auf der Burg. Ausgenommen ist die Hofstelle und das Recht eines Verkaufsstandes mit allem Zubehör auf der im Dorf der Hofmann sitzt, die zum achten Teil des Abtes gehört. Auch Philipps Anteil an den Gütern und Wiesen, die Giso von Haun vom Dekan und Kapitel in Hünfeld und dem Pfarrer in Burghaun abgelöst hat, sollen zukünftig dem Abt gehören, bis Philipp sie wieder abgelöst hat. Die hierüber ausgestellten Urkunden sind bei den Bürgermeistern und Räten von Hünfeld hinterlegt. Johann versichert mit dieser Urkunde für sich und seine Nachfolger, dass Philipp und seine Erben jederzeit ihren Anteil an den genannten Besitzungen für eine vereinbarte Summe bei Johann ablösen können. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Auch über den alten Weiher (alte weyerlein) im Dorf Burghaun, der je zur Hälfte Philipp und Fulda gehört, wurde eine Einigung erzielt. Fulda verzichtet zu Gunsten von Philipp auf den Weiher und erhält dafür von Philipp dessen Anteil an einem Krautgarten in Burghaun bei Mollenmecher. Philipp bekundet seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft und versichert, alle Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung Philipps. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1512 April 1 2.Siegel von ...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Philipp von Haun
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1092-1094
Vgl. Nr. 1389.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
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24.02.2110, 12:45 PM CET
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