Graf Wolfhermann von Sultz gibt im Namen des Hofgerichts zu Rottweil eine gerichtliche Entscheidung ab in Sachen des Markgrafen Christoph von Baden und seiner Gemahlin Ottilie gegen die Gebrüder Heinrich und Oswald, Grafen von Thierstein, die Ansprüche der Markgräfin Ottilie auf ihrer Mutter Ottilie von Thierstein Verlassenschaft betreffend.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...