Friedrich von Rosenberg versichert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass er seinen von Kurpfalz als Lehen rührenden und an Hans Schwend (Swend), Bürger zu Möckmühl, um 300 Gulden verpfändeten Anteil am Zehnten zu Schweigern binnen acht Jahren wieder lösen wird, andernfalls soll der Anteil dem Pfalzgrafen verfallen.
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Nr. 5124
Konv. 230 Schweigern - Zehntrecht
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Pfalz
Pfalz >> Spezialia badischer Orte >> Schweigern Stadt Boxberg, Main-Tauber-Kreis
1501 Februar 3 (uff fritag nach estomichi)
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Friedrich von Rosenberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: anhängend
Siegler: Friedrich von Rosenberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: anhängend
Rosenberg, Friedrich von; um 1500
Schwend, Hans; Bürger zu Mockmühl, erw. 1501
Schweigern : Boxberg TBB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:08 MESZ
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