Henricus Julius Strubius erklärt, daß, nachdem der Hochwürdige Herr Hugo, v. G. Gn. Abt der etc. Stifte zu Werden und Helmonstetten, mit der Pfarre S. Stephani in Helmstedt als patronus u. collator derselben Ihn nach dem Tode des letzten Pfarrers, Laurentius Scheyrlin versehen, u. Ihm darüber das gebührliche Collations- u. Investitur-Document (Nr. 180) mitgetheilt habe, Er gelobe u. verspreche, den Ihm anbefohlenen Pfarrdienst so zu vertreten, wie Er es vor Gott u. Seiner Obrigkeit werde verantworten können; auch dem Abt, sowie dem Propst u. den zugeordneten Conventualen des Klosters S. Ludgeri vor Helmstedt, gegenüber sich unverweislich in gebührender Achtung, Liebe und Freundschaft zu verhalten, und die Pfarre ohne des Abts ausdrückliche Genehmigung nicht zu verlassen, zu resigniren oder sonst davon abzuziehen. - Gegeben im Jair unsers Herren 1619 ahm 15 dero Monatz Januarii. - (Mit des Ausstellers Unterschrift u. angehängtem Siegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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