Gutsarchiv Mücheln (Bestand)
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H 153 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
(1455) 1514 - 1905, 1940
Findhilfsmittel: Findbuch von 2005 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Mücheln gehört zur Stadt Wettin-Löbejün, Saalekreis, Sachsen-Anhalt.
Mücheln gehörte zur Grafschaft Wettin und kam mit dieser 1288 an das Erzstift Magdeburg, das 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg fiel und 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.
1240 schenkte Graf Dietrich I. von Brehna und Wettin den Hof zu Mücheln, nach welchem sich eine Ministerialenfamilie nannte, seinem Sohn Dietrich II., der dort eine Kommende des Templerordens stiftete. Nach dem Verbot der Tempelherren 1308 wurde die Komturei von dem in Krakau beheimateten Orden der Augustiner der heiligen Märtyrer von der Buße übernommen. 1490 wurde der letzte Prior von Bauern erschlagen. Erzbischof Ernst von Magdeburg zog den Besitz 1502 als herrenlos ein und verkaufte ihn an das Augustinerchorherrenstift St. Moritz in Halle. 1520 ging das Gut an das Neue Stift zu Halle, wurde aber schon 1534 säkularisiert und an den erzbischöflichen Kanzler und Erbvogt von Halle Dr. Christoph Türk veräußert. Dessen Neffe Dr. Heinrich Eberhausen gab das Gut 1563 an Erzbischof Sigismund zurück, der es an seinen Kanzler Dr. Johann Trauterbuhl ausgab. Von dessen Erben erwarb 1621 der magdeburgische Hofrat Georg Adam Brunner das Gut. Mit dem Aussterben seiner in Halle beheimateten Familie ging Mücheln 1762 auf dem Erbweg an Carl Gottlieb Rudloff, dessen Nachkommen das Gut noch 1880 in Besitz hatten.
In der Besitzphase des seit 1889 nachweisbaren Domänenrats Bertram endet die Überlieferung des Gutsarchivs, während 1913 und 1929 eine Familie Anton als mutmaßlich letzte Besitzerin vor der Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 erscheint.
Zu dem 1621 als freies Erbgut bezeichneten Mücheln gehörten das Patrimonialgericht über Mücheln sowie über Dobis (seit 1625). In der Besitzphase der Familie Rudloff wurde zeitweilig auch das Rittergut Wörmlitz von Mücheln aus verwaltet.
Bestandsinformationen: 2009 wurden die Verzeichnungsinformationen zum Bestand in eine Access-Datei retrokonvertiert, die am 1. September 2014 in das vorliegende Archivinformationssystem überführt werden konnte.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Registraturbildner: Mücheln gehört zur Stadt Wettin-Löbejün, Saalekreis, Sachsen-Anhalt.
Mücheln gehörte zur Grafschaft Wettin und kam mit dieser 1288 an das Erzstift Magdeburg, das 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg fiel und 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.
1240 schenkte Graf Dietrich I. von Brehna und Wettin den Hof zu Mücheln, nach welchem sich eine Ministerialenfamilie nannte, seinem Sohn Dietrich II., der dort eine Kommende des Templerordens stiftete. Nach dem Verbot der Tempelherren 1308 wurde die Komturei von dem in Krakau beheimateten Orden der Augustiner der heiligen Märtyrer von der Buße übernommen. 1490 wurde der letzte Prior von Bauern erschlagen. Erzbischof Ernst von Magdeburg zog den Besitz 1502 als herrenlos ein und verkaufte ihn an das Augustinerchorherrenstift St. Moritz in Halle. 1520 ging das Gut an das Neue Stift zu Halle, wurde aber schon 1534 säkularisiert und an den erzbischöflichen Kanzler und Erbvogt von Halle Dr. Christoph Türk veräußert. Dessen Neffe Dr. Heinrich Eberhausen gab das Gut 1563 an Erzbischof Sigismund zurück, der es an seinen Kanzler Dr. Johann Trauterbuhl ausgab. Von dessen Erben erwarb 1621 der magdeburgische Hofrat Georg Adam Brunner das Gut. Mit dem Aussterben seiner in Halle beheimateten Familie ging Mücheln 1762 auf dem Erbweg an Carl Gottlieb Rudloff, dessen Nachkommen das Gut noch 1880 in Besitz hatten.
In der Besitzphase des seit 1889 nachweisbaren Domänenrats Bertram endet die Überlieferung des Gutsarchivs, während 1913 und 1929 eine Familie Anton als mutmaßlich letzte Besitzerin vor der Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 erscheint.
Zu dem 1621 als freies Erbgut bezeichneten Mücheln gehörten das Patrimonialgericht über Mücheln sowie über Dobis (seit 1625). In der Besitzphase der Familie Rudloff wurde zeitweilig auch das Rittergut Wörmlitz von Mücheln aus verwaltet.
Bestandsinformationen: 2009 wurden die Verzeichnungsinformationen zum Bestand in eine Access-Datei retrokonvertiert, die am 1. September 2014 in das vorliegende Archivinformationssystem überführt werden konnte.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 3.85
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST