Gutsarchiv Mücheln (Bestand)
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H 153 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
(1455) 1514 - 1905, 1940
Findhilfsmittel: Findbuch von 2005 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Mücheln gehört zur Stadt Wettin-Löbejün, Saalekreis, Sachsen-Anhalt.
Mücheln gehörte zur Grafschaft Wettin und kam mit dieser 1288 an das Erzstift Magdeburg, das 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg fiel und 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.
1240 schenkte Graf Dietrich I. von Brehna und Wettin den Hof zu Mücheln, nach welchem sich eine Ministerialenfamilie nannte, seinem Sohn Dietrich II., der dort eine Kommende des Templerordens stiftete. Nach dem Verbot der Tempelherren 1308 wurde die Komturei von dem in Krakau beheimateten Orden der Augustiner der heiligen Märtyrer von der Buße übernommen. 1490 wurde der letzte Prior von Bauern erschlagen. Erzbischof Ernst von Magdeburg zog den Besitz 1502 als herrenlos ein und verkaufte ihn an das Augustinerchorherrenstift St. Moritz in Halle. 1520 ging das Gut an das Neue Stift zu Halle, wurde aber schon 1534 säkularisiert und an den erzbischöflichen Kanzler und Erbvogt von Halle Dr. Christoph Türk veräußert. Dessen Neffe Dr. Heinrich Eberhausen gab das Gut 1563 an Erzbischof Sigismund zurück, der es an seinen Kanzler Dr. Johann Trauterbuhl ausgab. Von dessen Erben erwarb 1621 der magdeburgische Hofrat Georg Adam Brunner das Gut. Mit dem Aussterben seiner in Halle beheimateten Familie ging Mücheln 1762 auf dem Erbweg an Carl Gottlieb Rudloff, dessen Nachkommen das Gut noch 1880 in Besitz hatten.
In der Besitzphase des seit 1889 nachweisbaren Domänenrats Bertram endet die Überlieferung des Gutsarchivs, während 1913 und 1929 eine Familie Anton als mutmaßlich letzte Besitzerin vor der Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 erscheint.
Zu dem 1621 als freies Erbgut bezeichneten Mücheln gehörten das Patrimonialgericht über Mücheln sowie über Dobis (seit 1625). In der Besitzphase der Familie Rudloff wurde zeitweilig auch das Rittergut Wörmlitz von Mücheln aus verwaltet.
Bestandsinformationen: 2009 wurden die Verzeichnungsinformationen zum Bestand in eine Access-Datei retrokonvertiert, die am 1. September 2014 in das vorliegende Archivinformationssystem überführt werden konnte.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Registraturbildner: Mücheln gehört zur Stadt Wettin-Löbejün, Saalekreis, Sachsen-Anhalt.
Mücheln gehörte zur Grafschaft Wettin und kam mit dieser 1288 an das Erzstift Magdeburg, das 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg fiel und 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.
1240 schenkte Graf Dietrich I. von Brehna und Wettin den Hof zu Mücheln, nach welchem sich eine Ministerialenfamilie nannte, seinem Sohn Dietrich II., der dort eine Kommende des Templerordens stiftete. Nach dem Verbot der Tempelherren 1308 wurde die Komturei von dem in Krakau beheimateten Orden der Augustiner der heiligen Märtyrer von der Buße übernommen. 1490 wurde der letzte Prior von Bauern erschlagen. Erzbischof Ernst von Magdeburg zog den Besitz 1502 als herrenlos ein und verkaufte ihn an das Augustinerchorherrenstift St. Moritz in Halle. 1520 ging das Gut an das Neue Stift zu Halle, wurde aber schon 1534 säkularisiert und an den erzbischöflichen Kanzler und Erbvogt von Halle Dr. Christoph Türk veräußert. Dessen Neffe Dr. Heinrich Eberhausen gab das Gut 1563 an Erzbischof Sigismund zurück, der es an seinen Kanzler Dr. Johann Trauterbuhl ausgab. Von dessen Erben erwarb 1621 der magdeburgische Hofrat Georg Adam Brunner das Gut. Mit dem Aussterben seiner in Halle beheimateten Familie ging Mücheln 1762 auf dem Erbweg an Carl Gottlieb Rudloff, dessen Nachkommen das Gut noch 1880 in Besitz hatten.
In der Besitzphase des seit 1889 nachweisbaren Domänenrats Bertram endet die Überlieferung des Gutsarchivs, während 1913 und 1929 eine Familie Anton als mutmaßlich letzte Besitzerin vor der Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 erscheint.
Zu dem 1621 als freies Erbgut bezeichneten Mücheln gehörten das Patrimonialgericht über Mücheln sowie über Dobis (seit 1625). In der Besitzphase der Familie Rudloff wurde zeitweilig auch das Rittergut Wörmlitz von Mücheln aus verwaltet.
Bestandsinformationen: 2009 wurden die Verzeichnungsinformationen zum Bestand in eine Access-Datei retrokonvertiert, die am 1. September 2014 in das vorliegende Archivinformationssystem überführt werden konnte.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 3.85
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ