Instruktion, was Schultheiss Hebin in gemeiner Stadt Namen verrichten soll, den 18. Januar (15)74 vom Rat ihm in Befehl gegeben
Show full title
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7501
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
(15)74 Januar 18
Regest: Erstlich wird er den Junkern und Herren, denen er den Brief der Stadt beantworten (= übergeben) wird, mit gebührendem Gruss im Namen des Rats zu begegnen wissen.
Er soll dem Vogt oder in dessen Abwesenheit dem Amtsverweser nach Übergabe der Credenzschrift (= des Beglaubigungsschreibens) anzeigen, dass eine Frau und hievor ausgetretene (= geflüchtete) Bürgerin wegen Diebstahls vom Rat verhaftet worden ist, die unter anderem bekannt hat, dass sie neben ihrem Mann vor ihrer Verhaftung sich eine Zeit lang zu Stuttgart in der Herberg zum Kreuz bei dem ... (?) aufgehalten hat, wo sie nur zu ihr beider Unterhalt und dass ihr Mann spielen konnte, etlich Geld und anderes daselbst gestohlen habe.
Sie habe einem Krämer zu Stuttgart, der in einem Eckhaus, wie man von dem Markt der Kirche zu gehe, zur rechten Hand sitze und hauptsächlich Schetter und Barchent feil habe, an einem Samstag am Morgen, ungefähr als man die Suppe gegessen hatte, aus einem im Laden stehenden Tisch etwa 16 fl entwendet, wozu ihr des Krämers Magd, der sie ihre Not und Armut klagte, Anleitung auch den Schlüssel zu dem Tisch gegeben und des Krams (= Ladens) füglichen Eingang gewiesen habe. Sie habe der Magd auch etlich Geld, doch wenig, gegeben. Die Krämerin heisse man ihres Behalts (= soviel sie sich erinnere) das wallen Ketterlin.
An einem Mittwoch habe sie dem Nadel-Annelin oder einer Krämerin in der Kirchgasse auch zur rechten Hand der Kirche zu aus einem Lädlein in der Stube etwa 9 fl in einem Säckel, darunter besonders Mönchskopfe (= Münzen zu je 3 Batzen) und anderes grobes Geld (= grosse Geldstücke), entwendet.
Ferner habe sie einem Schuhmacher nächst ... (?) Tor Reutlingen zu ein Paar Schuh genommen, die sie ihrem Mann gegeben habe.
In der Schulgasse habe sie ... (?) ein gefaltet Goller (= Brusttuch), eine Haube und einen kleinen Laib Brot gestohlen.
Ihrer Wirtin zum Kreuz, die ... (?) eine Gremplerin (= Trödlerin) sei, habe sie (?) und einer anderen Gremplerin, einer Kürschnerin, verkauft.
Der Abgesandte soll auch bei anderen Personen, die sich beklagt hätten, dass ihnen zu selbiger Zeit etwas gestohlen worden sei, genau nachforschen und sich nach den Einzelheiten der Diebstähle erkundigen.
Ferner wolle er bei dem Herrn Landschaft ... (?) um Widerantwort (= Rückantwort) anhalten, desgleichen auch bei des Stadtschreibers Schwäher (= Schwiegervater) bei Beantwortung (= Übergabe) des Briefs des Stadtschreibers und des Kalbfleischs um Fürdernus (= Förderung) der neuen Schirmsbestätigung bitten und sich möglichsten Fleisses (= Eifers) bewerben (= bemühen), ob er bis zu seiner Abreise eine Antwort erlangen könne ...
Er soll dem Vogt oder in dessen Abwesenheit dem Amtsverweser nach Übergabe der Credenzschrift (= des Beglaubigungsschreibens) anzeigen, dass eine Frau und hievor ausgetretene (= geflüchtete) Bürgerin wegen Diebstahls vom Rat verhaftet worden ist, die unter anderem bekannt hat, dass sie neben ihrem Mann vor ihrer Verhaftung sich eine Zeit lang zu Stuttgart in der Herberg zum Kreuz bei dem ... (?) aufgehalten hat, wo sie nur zu ihr beider Unterhalt und dass ihr Mann spielen konnte, etlich Geld und anderes daselbst gestohlen habe.
Sie habe einem Krämer zu Stuttgart, der in einem Eckhaus, wie man von dem Markt der Kirche zu gehe, zur rechten Hand sitze und hauptsächlich Schetter und Barchent feil habe, an einem Samstag am Morgen, ungefähr als man die Suppe gegessen hatte, aus einem im Laden stehenden Tisch etwa 16 fl entwendet, wozu ihr des Krämers Magd, der sie ihre Not und Armut klagte, Anleitung auch den Schlüssel zu dem Tisch gegeben und des Krams (= Ladens) füglichen Eingang gewiesen habe. Sie habe der Magd auch etlich Geld, doch wenig, gegeben. Die Krämerin heisse man ihres Behalts (= soviel sie sich erinnere) das wallen Ketterlin.
An einem Mittwoch habe sie dem Nadel-Annelin oder einer Krämerin in der Kirchgasse auch zur rechten Hand der Kirche zu aus einem Lädlein in der Stube etwa 9 fl in einem Säckel, darunter besonders Mönchskopfe (= Münzen zu je 3 Batzen) und anderes grobes Geld (= grosse Geldstücke), entwendet.
Ferner habe sie einem Schuhmacher nächst ... (?) Tor Reutlingen zu ein Paar Schuh genommen, die sie ihrem Mann gegeben habe.
In der Schulgasse habe sie ... (?) ein gefaltet Goller (= Brusttuch), eine Haube und einen kleinen Laib Brot gestohlen.
Ihrer Wirtin zum Kreuz, die ... (?) eine Gremplerin (= Trödlerin) sei, habe sie (?) und einer anderen Gremplerin, einer Kürschnerin, verkauft.
Der Abgesandte soll auch bei anderen Personen, die sich beklagt hätten, dass ihnen zu selbiger Zeit etwas gestohlen worden sei, genau nachforschen und sich nach den Einzelheiten der Diebstähle erkundigen.
Ferner wolle er bei dem Herrn Landschaft ... (?) um Widerantwort (= Rückantwort) anhalten, desgleichen auch bei des Stadtschreibers Schwäher (= Schwiegervater) bei Beantwortung (= Übergabe) des Briefs des Stadtschreibers und des Kalbfleischs um Fürdernus (= Förderung) der neuen Schirmsbestätigung bitten und sich möglichsten Fleisses (= Eifers) bewerben (= bemühen), ob er bis zu seiner Abreise eine Antwort erlangen könne ...
3 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET